Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Kamen beteiligt sich an dem Förderprogramm
„Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ bei dem Ministerium für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen
im Rahmen des Bausteins II, befristet bis 31.12.2022.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den für die Umsetzung
notwendigen Kooperationsvertrag mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen
abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Verweis auf die im Kreistag
beratenen Vorlagen (Anlage) beteiligt sich der Kreis Unna selbst mit dem
Kommunalen Integrationszentrum an dem Förderprogramm des Landes NRW „KIM -
Kommunales Integrationsmanagement“.
Der Baustein II definiert in
diesem Förderprogramm das rechtskreisübergreifende Fallmanagement für
geflüchtete Menschen, welches vor Ort, also in den kreisangehörigen Kommunen zu
etablieren ist. Zur Umsetzung gibt es dazu eine pauschalierte Förderung von
insgesamt 8 zusätzlichen Vollzeitstellen für den Kreis Unna.
Auf die Stadt Kamen entfallen
rechnerisch 0,85 Stellenanteile.
Im Wege der interkommunalen
Zusammenarbeit will der Mittelkreis mit den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen
gemeinsam den Baustein II umsetzen. Auf Bergkamen entfallen rechnerisch 1,19
Stellenanteile, auf die Gemeinde Bönen 0,38. Förderfähig sind nur
Stellenanteile von mindestens 0,5 VZÄ.
Um die Förderbedingungen
erfüllen zu können und letztlich 2,5 Stellen im Mittelkreis zu bilden, hat die
Stadt Lünen auf Stellenanteile verzichtet, ebenso wird das für die Stadt
Bergkamen vorgeschlagen. So könnten rechnerisch nun die Städte Kamen und
Bergkamen jeweils 1,0 Stelle ausweisen und die Gemeinde Bönen 0,5. Das soll die
Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung der Stadt Bergkamen
mit dem Kreis Unna und zwischen den Städten Kamen und Bergkamen und der
Gemeinde Bönen im Mittelkreis sein.
Das Förderprogramm ist zeitlich
befristet bis zum 31.12.2022.
Neu zugewanderte
Personen und insbesondere Geflüchtete, die bislang ohne Zugang zu einem
Fallmanagement sind (z.B. Personen im Bezug von Asylbewerberleistungen) stehen
im Zentrum des Förderprogramms. Dieser Personengruppe soll an den
Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, III, VIII und XII, der
Jugendmigrationsdienste und der Migrationsberatung für erwachsene ZuwanderInnen
der freien Wohlfahrtspflege und anderer relevanter Integrationsdienste ein individuelles
Schnittstellenmanagement angeboten werden. Darüber hinaus können – je nach
örtlicher Situation – alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Fokus
stehen.
In der Anlage sind die beiden
öffentlichen Vorlagen des Kreises zu diesem Thema (Weiterleitungsvertrag in
den Teilregionen Nord und Mitte, Drucksache 144/21 und das Rahmenkonzept zur
Umsetzung KIM, Anlage1 Drucksache 042-21) beigefügt.
Weitere Informationen werden in
der Sitzung dazu gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Kreis Unna
als Zuwendungsempfänger leitet der Stadt Bergkamen für insgesamt 2,5 VZÄ im
Baustein II Fördersummen in Höhe von ca.160.500 Euro zu; davon
-
Refinanzierung
einer 1,0 Stelle durch die Förderung des Landes NRW über den Kreis Unna an die
Stadt Kamen bis 31.12.2022,
-
Refinanzierung
einer 1,0 Stelle für die Stadt Bergkamen und einer 0,5 Stelle für die Gemeinde
Bönen befristet bis zum 31.12.2022.
Abweichungen können sich aufgrund der zeitlichen Komponenten bei den Stellenbesetzungen ergeben.