Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden
beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt
abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 464.679,98 € wird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftplan
2014 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom damaligen
Aufsichtsrat der KBG mit einem Verlust von 311.200 € beschlossen.
Im Haushaltsplan 2014
der Stadt Kamen wurden aufgrund der zeitlich vor dem Beschluss des
Wirtschaftsplans beendeten Haushaltsplanungen 300.000 € angemeldet und
unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des
Jahres 2014 beträgt 464.679,98 €. Die angestrebte Verringerung des Planansatzes
konnte nicht erzielt werden. Die HSK-Maßnahme 56 wurde insofern um
20.000 € (100%) nicht erreicht. In 2015 müssen unter Berücksichtigung der
bereits geleisteten Abschlagszahlungen noch weitere 164.679,98 € an die
KBG ausgezahlt werden. Dieser Betrag kann aus der gebildeten Rückstellung beglichen
werden.
Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 30.441,61 € verbessert. Trotz der
Maßnahmen, die im Rahmen der Strukturanalyse durch ein Beratungsunternehmen
gemeinsam mit der Stadtverwaltung entwickelt wurden, konnte das Jahresergebnis
gegenüber dem Vorjahr nicht weiter verbessert werden, da sich die Umsätze und
die Erlöse deutlich verringert haben. Die umsatzabhängigen Aufwendungen haben
sich nicht entsprechend vermindert. Die Lohn- und Gehaltskosten blieben vor
allem wegen der Leistungsverrechnung mit der Gesellschafterin hinter dem Ansatz
des Vorjahres. Aus Mutterschutzgründen war eine Mitarbeiterin in der
Gastronomieleitung zu ersetzen. Die Gastronomieleitung wurde ohnehin bereits
durch eine weitere Honorarkraft wahrgenommen. Durch die Vertretung wurde diese deutlich
intensiver beansprucht, was zu einer entsprechenden Steigerung der Aufwendungen
für bezogene Leistungen führte.
Der entwickelte
Maßnahmenkatalog wurde sukzessive umgesetzt. Entsprechend wurde der Aufsichtsrat
im März 2014 aufgelöst. Der Geschäftsführer und ein Verwaltungsmitarbeiter der
KBG leisten jeweils die Hälfte Ihrer Tätigkeit im Bereich Kultur der Stadt
Kamen. Ebenso erbringen die technischen Mitarbeiter Leistungen für die
Stadtverwaltung. Entsprechende Erstattungen werden geleistet. Die Buchhaltung
und die kaufmännische Leitung werden gegen Entgelt nun durch Mitarbeiter der
Stadtverwaltung gestellt.
Der nach § 14 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden
von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Dies hat zu keinen
Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage
ersichtlich.
Der geprüfte
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht werden der Gesellschafterversammlung
am 22.06.2015 vorgelegt.
Gemäß § 11 Abs. 1
c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des
Lageberichts der Gesellschafterversammlung. Dies soll in einer Sitzung der
Gesellschafterversammlung am 11.08.2015 erfolgen.
Da die Vertreter
der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem.
§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag in den genannten Fällen nur nach
Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um
Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlagen:
Testatexemplar der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014