Beschlussempfehlung:

 

1.       Die Übertragung des Krankenhausbetriebes auf die gemeinnützige GmbH durch Einbringung des der gGmbH dienenden Vermögens im Rahmen einer Sacheinlage zum 01.08.2005 (im Innenverhältnis zum 01.01.2005) wird beschlossen.

2.       Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (Anlage 1) wird genehmigt.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Anmeldung der Ausgliederung zur Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen (Anlage 2).

4.       Der Personalüberleitungsvertrag (Anlage 3) wird genehmigt.

5.       Der Nutzungsüberlassungsvertrag (Anlage 4) wird genehmigt.

6.       Herr Norbert Vongehr wird zum Geschäftsführer der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH bestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Bürgermeister Hupe stellte fest, dass alle wesentlichen Dinge in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt kommuniziert seien. Er wies darauf hin, dass er seine einführenden Worte kurz fassen wolle, um dann aber zur Personalüberleitung noch etwas konkreter zu werden. Er stellte fest, dass die nach den rechtlichen Bestimmungen des Umwandlungs­gesetzes erforderlichen Verträge vorliegen. Dies seien der Ausgliederungs- und Übernahme­vertrag, die Ausgliederungsbilanz abgeleitet aus dem Jahresabschluss 2004, der Nutzungs­überlassungsvertrag, der ganz wesentlich die Details der Betriebsaufspaltung regelt. Herr Hupe wies nochmals darauf hin, dass es das Ziel dieser Aufspaltung sei, in erster Linie dem Krankenhaus Grunderwerbssteuern in Höhe von über 300.000 € zu ersparen. Es bleibe nach wie vor dabei, dass sowohl die Bilanz des Krankenhauses wie auch die Bilanz der Stadt neutral gestellt werden. Das ausgewiesene Nutzungsentgelt sei weder Miete noch Pacht und stelle lediglich den Ausgleich zwischen der Abschreibung und der Sonderpostenauflösung dar. Da die Errichtung dieses Krankenhauses fast zu 100 % gefördert worden sei, betrage die Differenz zwischen Abschreibung und Sonderpostenauflösung zurzeit ca. 1000 € p. a. In dieser Höhe sei das Nutzungsentgelt zu entrichten.

 

Das Krankenhaus erhalte durch den Nutzungsüberlassungsvertrag absolute Flexibilität bis hin zu dem Recht eigene Förderanträge zu stellen. Auf weitere Details dieses Vertrages wollte Herr Hupe nicht weiter eingehen, erklärte sich aber bereit, bestehende Fragen zu beantworten.

 

Zur Personalüberleitung gab Herr Hupe zunächst den Hinweis, dass die Aussage, er habe ver.di gedroht, falsch sei. Er stellte fest, dass keine Denkpause eingelegt worden sei, sondern dass man sich nach einem guten Gespräch vertagt habe. Vertagung bedeute in diesem Zusammenhang, dass ver.di Zeit brauche, mit dem kommunalen Arbeitgeberverband die Rahmenbedingungen eines Notlagentarifvertrages im Rahmen des TVöD auszuhandeln. Er stellte fest, dass es auch die Gewerkschaft nicht zu vertreten habe, dass dieses bisher noch nicht abgearbeitet worden sei. Herr Hupe unterstrich die Bereitschaft, sobald die Rahmenbedingungen ausgehandelt seien, mit der Gewerkschaft ver.di nach entsprechenden Verhandlungen in einen solchen Notlagentarifvertrag einzusteigen. Würde dem Wunsch der Gewerkschaft entsprochen und zum jetzigen Zeitpunkt der Eintritt zum kommunalen Arbeit­geberverband erklärt, löst dies eine Tarifgebundenheit aus. In Folge dessen würde die Ver­waltung und auch die zukünftige Gesellschaft in Bezug auf die Frage, wann eine Notlage anerkannt wird, wie wird sie definiert und welche Effekte können in Verhandlungen erzielt werden, kein originäres Entscheidungsrecht behalten. Erst wenn die Effekte aus dem Not­lagentarif bekannt seien, könne über einen Eintritt in den kommunalen Arbeitgeberverband nachgedacht werden. Für den Wunsch der Gewerkschaft bzgl. einer Überprüfung, bevor über eine Notlage im Krankenhaus entschieden werde, zeigte Herr Hupe Verständnis. Er wiederholte sein Angebot, sämtliche Unterlagen des Krankenhauses gegenüber der Gewerk­schaft, nach Abgabe einer entsprechenden Vertrauensschutzerklärung, offen zu legen. Die Verwaltung sei auch bereit, dies durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen überprüfen zu lassen und hierfür die Kosten zu tragen.

 

Herr Hupe stellte im Weiteren fest, dass es keine konsequenten gegnerschaftlichen Positionen gäbe. Er geht davon aus, dass, sobald die Rahmenbedingungen über einen Notlagentarif geschaffen sind, die Gespräche mit der Gewerkschaft wieder stattfinden werden.

 

Zum Beteiligungsverfahren nach dem LPVG sei festzustellen, dass es nach langen inten­siven Verhandlungen mit dem Personalrat gelungen sei, eine Einigung herbei zu führen. Es gäbe somit einen ausgehandelten Personalüberleitungsvertrag, dem der Personalrat zuge­stimmt habe. Das es am Ende solcher Verhandlungen immer irgendwelcher Kompromisse bedarf, sei selbstverständlich. Es sei aber auch gemeinsamer Wille, dieses Haus einer guten Zukunft zuzuführen, auch unter Mitwirkung der Beschäftigten. Herr Hupe wies darauf hin, dass die Zustimmung des Personalrates und die zurzeit ausgesetzten Verhandlungen mit ver.di nicht darauf schließen lassen, dass es hier stark unterschiedliche Positionen zwischen dem Personalrat und der Gewerkschaft gebe. Der Personalrat habe recht pragmatisch die Personalüberleitung von einer tariflichen Einigung abgetrennt. Dies sei in Anerkenntnis der Tatsache geschehen, dass eine tarifliche Einigung auf der Ebene des Notlagentarifvertrages noch gar nicht möglich ist.

 

Herr Hupe bekräftigte zum Abschluss, dass mit dem vorgelegten Abstimmungspaket alle Weichen so gestellt worden seien, dass bei gutem Zusammenwirken die immer genannten Ziele, nämlich Erhalt dieses Krankenhauses für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes, Erhalt des Krankenhauses in städtischer Trägerschaft und Erhalt aller Arbeitsplätze erreicht werden könne. Mit der Entscheidung in dieser Krankenhausausschuss­sitzung und in der folgenden Ratssitzung werde die Möglichkeit geschaffen, die genannten Ziele zu erreichen. In diesem Sinne bat Herr Hupe nach Diskussion und Erörterung um Zustimmung für einen guten und gemeinsamen Weg.

 

Nach den Ausführungen zum ersten Tagesordnungspunkt durch Herrn Bürgermeister Hupe stellte Herr Rickwärtz-Naujokat diesen Punkt zur Diskussion.

 

Zunächst bat Frau Gerdes um Beantwortung der Frage, welche Positionen der Personalrat in Bezug auf den Überleitungsvertrag aufgegeben habe.

 

Mit einer Reduzierung auf die wesentlichen Details beantwortete Herr Hupe die Frage wie folgt: Der Personalrat habe den sofortigen Eintritt in den kommunalen Arbeitgeberverband gefordert. Dies, so Herr Hupe, würde erst vollzogen, wenn feststehe, was ein Notlagentarif­vertrag sei. Daneben habe der Personalrat ein Rückkehrrecht gefordert. Dies würde im Falle, dass die Gesellschaft einmal liquidiert, insolvent oder veräußert würde, bedeuten, dass die Beschäftigten in den Dienst der Stadt Kamen zurückkehren könnten. Ein solches Rückkehr­recht gäbe es nicht. Es gebe durchaus Fälle, wo es zu einer Vereinbarung eines solchen Rückkehrrechtes gekommen sei. Eine solche Forderung des Personalrates sei durchaus nicht unüblich. Erhalten habe der Personalrat im Rahmen der Verhandlungen ein weiteres Jahr Verzicht auf Änderungskündigungen.

 

Herr Wiedemann stellte fest, dass seine Fraktion froh darüber sei, dass hier Einigung erzielt werden konnte. Die abgeschlossenen Verhandlungen und Verträge sah er als einen Schritt in die richtige Richtung an.

 

Er wies jedoch auch darauf hin, dass diesem ersten Schritt weitere Schritte folgen müssten, um diese Klinik auf ein finanzielles gesundes Fundament zu stellen. Obwohl auch er kein Prophet sei, sei er sich sicher, dass der richtige Weg eingeschlagen worden ist. Um die vom Bürgermeister genannten Ziele zu erreichen, sagte er die Unterstützung seiner Fraktion zu. Die SPD-Fraktion werde diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

Frau Scharrenbach erklärte für die CDU-Fraktion, dass sich ihre Fraktion sehr ausführlich mit den Beschlussvorlagen beschäftigt habe. Zur letzten Ratssitzung habe man zwei Sach­anträge eingebracht. Zwischenzeitlich habe man der Presse entnehmen können, dass ihre Fraktion diese Anträge nicht aufrecht erhalten werde. Ihre Fraktion werde natürlich auch dieser Vorlage zustimmen, weil es von Anfang an das Bestreben ihrer Fraktion gewesen sei, diesem Haus eine Zukunft zu geben. Sie hielt die Entwicklung für absehbar. Mit Hinweis auf die DRG´s wies sie darauf hin, dass sich alle Häuser umstellen und umstrukturieren müssen. Der noch zur Debatte stehende Jahresabschluss mache deutlich, dass man versucht habe, im Sachaufwand nachhaltig zu sparen, was auch gelungen sei. Verbleibendes Sparpotential sei noch der Personalbereich. In diesem Bereich zu sparen, falle jedem Rat schwer. Dieser Rat komme aber seiner Verantwortung gegenüber dieser Stadt, seinen Bürgern und auch gegenüber seinen Mitarbeitern nach, indem zunächst einmal in allen anderen Bereichen Einsparungen vorgenommen worden seien und erst zum Schluss der Personalbereich zu Einsparungen herangezogen werde. Die CDU-Fraktion habe wenig Verständnis für die Haltung der Gewerkschaft. Bei jedem Quartals- oder Jahresabschluss sei immer wieder darüber gesprochen worden, dass gerade der BAT-Bereich die Erträge aufzehre. Seit durch ver.di vor zwei Jahren ein Spartentarifvertrag für Krankenhäuser abgeschlossen worden ist, sei die Situation heute nicht ganz so brisant. Frau Scharrenbach zeigte sich über die Beton­haltung der Gewerkschaft nach wie vor verwundert. Diese Haltung lasse keine flexible Lösung zu Stande kommen. Es gelte die finanzielle Durststrecke zu überstehen, sollte sich das Blatt einmal wenden, könne man durchaus auch in die andere Richtung gehen. Sie bat Herrn Fleißig, die zuständigen Stellen zu einer größeren Kooperationsbereitschaft aufzu­fordern. Für ihre Fraktion habe der Erhalt des Krankenhauses und der Erhalt der Arbeits­plätze eine höhere Priorität als der Erhalt des BAT. Von daher werde ihre Fraktion diesem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte Herr Rickwärtz-Naujokat diesen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.