Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die
finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2024/2025
gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben im KiBiz wird durch die örtliche Jugendhilfeplanung
entschieden, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den
Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum
15.03.2024 zu beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.
Bedingt durch die
in § 41 Abs. 1 KiBiz verankerte Planungsgarantie können die tatsächlichen Zuschüsse
bei einigen KiTas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der
zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den
Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.
Platzzahlangebot
und Ausbauplanung
Südkamen
Im November 2023
startete die Aufnahme des 4-zügigen Betriebes der KiTa „Abenteuerland“ des
Deutsche Roten Kreuzes im fertiggestellten Neubau an der Gutenbergstraße.
Insgesamt 75 Regelbetreuungsplätze werden in den Gruppenformen I (2 x), II (1
x) und III (1 x) angeboten. Die bisherige Übergangslösung in Form der ModulKita
mit insgesamt 40 Kindern in der Südkamener Straße ist Ende November 2023
abgebaut worden. Eine Folgenutzung war mit Blick auf notwendig gewordene Sanierungen
der Module ungeeignet.
Kamen-Mitte
Der Abbruch des
alten Gebäudes der AWO KiTa „Flohkiste“ im Schwesterngang sowie der Beginn der
Pfahlgründungsarbeiten an gleicher Stelle sind nunmehr erfolgt.
Seit Mai 2022 wird
für den Übergang eine 5-zügige Modulkita in der Wilhelm-Bläser-Straße genutzt.
In enger Abstimmung mit dem Träger laufen Erstgespräche über die Aufstockung ab
dem Kindergartenjahr 2024/2025 um eine Gruppenform III durch eine bauliche
Erweiterung der Containeranlage.
Ebenfalls in enger
Abstimmung finden aktuell Erstgespräche mit der Kath. Kirche hinsichtlich der
Aufstockung um eine Gruppe durch Nutzungsänderung bestandseigener
Räumlichkeiten der Kath. Kirche in der Einrichtung „Heilige Familie“ im
Bollwerk statt. Die derzeitig betriebene 3-zügige KiTa böte im Falle der
Realisierung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zusätzliche
Regelbetreuungsplätze für 25 Kinder (Gruppenform III).
Da es sich bei der
Zuschussbeantrag zum 15. März 2024 um eine Ausschlussfrist handelt, werden die Zuschüsse
für die Einrichtungen „Flohkiste“ (zusätzlich 1 x Gruppenform III) sowie
„Heilige Familie“ (zusätzlich 1 x Gruppenform III) vorsorglich mitbeantragt.
Kindpauschalen
In den
Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk werden im Kindergartenjahr
2024/2025 insgesamt 1.542 Plätze, davon 350 Plätze für Kinder unter 3 Jahre und
1.192 Plätze für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt in die
Jugendhilfeplanung aufgenommen.
Integrative Betreuung
Wie in den
Vorjahren besteht auch ein Erfordernis die Beantragung der erhöhten
Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung bzw. für Kinder, die von einer
wesentlichen Behinderung bedroht sind, differenziert zu beschließen. Dabei
werden zunächst ausschließlich die Kinder berücksichtigt, bei denen die
(drohende) Behinderung bereits vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL)
festgestellt wurde bzw. die Feststellung zeitnah erwartet wird. Die übrigen erhöhten
Kindpauschalen können durch entsprechende Meldungen zum 01.02.2025 und
31.07.2025 beantragt werden.
Für das KGJ
2024/2025 werden daher im Zuschussantrag zunächst 28 erhöhte Kindpauschalen
berücksichtigt.
Familienzentren
Für Familienzentren
erfolgt eine prozentuale Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der
Fortschreibungsrate des § 37 KiBiz. Somit erhält jedes der acht zertifizierten
Familienzentren einen Zuschuss in Höhe 23.110,44 €.
Landeszuschuss zur Qualifizierung
Das Land fördert
umgesetzte Qualifizierungsangebote für Praktikumsplätze in den
Kindertageseinrichtungen. Der jährliche Zuschuss beträgt gem. § 46 Abs. 2 und 3
KiBiz je belegtem Platz für angehende staatlich geprüfte Erzieherinnen und
Erzieher im Rahmen ihrer praxisorientierten Ausbildung im ersten Jahr (piA1-Zuschuss)
8.000,00 € und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr (piA2-/piA3-Zuschuss)
sowie für Plätze für Absolventen des Anerkennungsjahres (BP-Zuschuss) 4.000,00
€. Insgesamt werden entsprechende Zuschüsse in Höhe von 124.000,00 € beantragt.
Daneben werden auch Landeszuschüsse gem. § 46 Abs. 4 KiBiz für 5 angehende Kindertagespflegepersonen zur
Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch
Kindertagespflege (QHB) von je 2.000,00 € beantragt (insgesamt 10.000,00 €).
Fachberatung
Ziel ist gem. § 47
Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dazu gewährt das Land einen
Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € je KiTa zur Förderung der qualifizierten
Fachberatung.
Im Bereich der
Kindertagespflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten
Tagespflegepersonenzahl (hier: 35 Personen) in Höhe von je 550,00 €
festgesetzt.
Kindertagespflege
Gemäß § 24 Abs. 1
und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im Alter
bis zum Schuleintritt 1.281,47 € je Kind,
soweit nicht bereits Landeszuschüsse nach
§ 38 KiBiz (KiTa-Kindpauschalen)
gewährt werden.
Auf der
Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung wird geplant, in Kamen-Mitte eine
Großtagespflegestelle mit dem Schwerpunkt Ü3 zu eröffnen. Hier sollen in einer
kleinen Gruppe insbesondere Kinder eine intensive Förderung und Betreuung
erhalten, die keine KiTa besuchen.
Die
Erhöhung der Ü3-Plätze für den Bereich der Kindertagespflege sowie die höhere
Anzahl tätiger Kindertagespflegepersonen ist begründet in der geplanten
Eröffnung einer Großtagespflegestelle mit entsprechender Altersstruktur sowie
der Neu-Ausbildung von Kindertagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit im Laufe
des KiTa-Jahres 2024/25 aufnehmen werden.
Landeszuschuss zur Flexibilisierung der
Öffnungszeiten
Ab dem im
Kindergartenjahr 2024/2025 stellt das Land wie im Vorjahr insgesamt 80 Millionen Euro
landesweit für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Durch die ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 geltende Kopplung an die
Fortschreibungsrate (§ 37 KiBiz) wird der Anteil der Stadt Kamen ca. 197.000,00 € betragen. Voraussetzung für den
Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des
Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen in der
Kindertagesbetreuung einsetzt (§ 48 KiBiz).
Bislang war dieser
Zuschuss für die Unterstützung der Randzeitenbetreuung durch die Kindertagespflege
vorgesehen. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 erfolgte jedoch eine
Neuausrichtung dieser Betreuungsform und zwar in der Gestalt, dass nicht mehr
die Fachberatung für die Kindertagespflege zuständig ist, sondern die betreffenden
Einrichtungen die Randzeitenbetreuung bedarfsgerecht in eigener Verantwortung
und mit eigenem Personal regeln. Unter der Voraussetzung, dass sämtliche
Vorgaben erfüllt werden, könnten die entstehenden Mehrkosten des KiTa-Trägers
dann mit diesem Zuschuss refinanziert werden.
Landeszuschüsse
Zum 15.03.2024
werden für das Kindergartenjahr 2024/2025 entsprechend auch den Anlagen I-III
Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 8.606.980,25
€ beantragt.