Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt bei der Bildung von Eingangsklassen an folgenden Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025 die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler:innen auf 25 Schüler:innen pro Klasse zu begrenzen:
· Diesterwegschule
· Friedrich-Ebert-Schule
· Südschule – Teilstandort Heiliger Josef
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gem. § 93 Abs. 2 Nummer 3 der Verordnung (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklasse aufzunehmenden Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen,
· wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder
· besondere Lernbedingungen oder
· bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.
Die Aufzählung der aufgeführten Gründe ist abschließend.
Zum Stichtag
15.01.2024 wurden für das Stadtgebiet Kamen insgesamt 413 Schülerinnen und
Schüler angemeldet. Hierbei ergibt sich für den Stadtteil Kamen-Mitte ein
deutlicher Anmeldeüberhang an der Diesterwegschule gegenüber der unter
Berücksichtigung der kommunalen Klassenrichtzahl und der maximalen Zügigkeit
der Grundschulen vorhandene Aufnahmekapazität (siehe BV 005/2024). Da sich die
hier durch die Schulleitung abzuweisenden Anmeldungen auf die beiden anderen
Schulstandorte im Stadtteil (Friedrich-Ebert-Schule und Teilstandort Heiliger
Josef der Südschule) verteilen werden, würde am Teilstandort Heiliger Josef die
Bandbreite voll auszuschöpfen sein.
Alle Grundschulen im
Stadtgebiet Kamen sind Schulen des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Abs. 5
Schulgesetz. Das Gemeinsame Lernen umfasst die Förderschwerpunkte Lernen,
Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Darüber hinaus werden die
Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, geistige
Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen bei Bedarf vorbehaltlich einer
Einzelfallprüfung durch den Schulträger eingerichtet.
Grundschule |
SuS im Gemeinsamen Lernen |
Astrid-Lindgren-Schule |
9 |
Diesterwegschule |
14 |
Friedrich-Ebert-Schule |
5 |
Südschule (mit
Teilstandort) |
7 |
Eichendorffschule |
10 |
Jahnschule |
11 |
Quelle: Amtl.
Schulstatistik Oktober 2023
Ein weiterer
wichtiger Grund für eine Begrenzung ist die schulische Integration von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse (Go-In-Kinder).
Die bisherige Verteilung der Go-In-Kinder in Zusammenarbeit mit dem
Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Unna führte zu sehr
unterschiedlichen Zahlen an den einzelnen Grundschulen:
Grundschule |
Anzahl aller SuS |
davon neu zugewandert |
Anteil |
Astrid-Lindgren-Schule |
275 |
8 |
2,9 % |
Diesterwegschule |
309 |
33 |
10,7 % |
Friedrich-Ebert-Schule |
260 |
24 |
9,2 % |
Südschule (mit
Teilstandort) |
274 |
12 |
4,4 % |
Eichendorffschule |
213 |
5 |
2,3 % |
Jahnschule |
226 |
13 |
5,8 % |
Quelle: Schulamt für
den Kreis Unna, Stand 22.11.2023
Diese Kinder kommen
über das ganze Jahr verteilt nach Kamen und müssen schnellstmöglich mit einem
geeigneten Schulplatz versorgt werden. Go-In-Kinder können immer nur dort untergebracht
werden, wo Plätze in den Schulen zur Verfügung stehen. Um eine bessere
Verteilung von Go-In-Kindern zu erzielen, sollten daher an den Grundschulen im
Stadtteil Kamen-Mitte Klassengrößen begrenzt werden. So können auch sehr
stark nachgefragte Schulen noch im Laufe des Schuljahres Go-In-Kinder
aufnehmen, so dass eine gewünschte gleichmäßigere Verteilung über das
Stadtgebiet erreicht wird.
Die Klassenräume in
der Friedrich-Ebert-Schule haben eine Raumgröße von 60,2 bis 77 qm und des
kath. Teilstandortes Heiliger Josef der Südschule 66 qm. Dem gegenüber hat ein
Teil der Klassenräume in der Diesterwegschule lediglich eine Größe zwischen 38
bis 45 qm. Diese Klassenräume verfügen zwar zum Teil über angegliederte
Gruppenräume, die jedoch nur über eine begrenzte Wandöffnung miteinander
verbunden sind, so dass diese nur für Angebote der differenzierten Lernförderung
genutzt werden können. Insoweit bietet der eigentliche Klassenraum nur eine
sehr begrenzte Raumkapazität. Lediglich 7 Klassenräume der Diesterwegschule
haben eine Raumgröße von 62,6 bis 67 qm.
In Abstimmung mit
allen Schulleitungen der Grundschulen und dem Schulamt für den Kreis Unna wird
die Begrenzung der Eingangsklassenbildung an den im Beschlussvorschlag
benannten Schulen bzw. Schulstandorten auf 25 Schüler:innen pro Klasse zur
Gewährleistung einer ausgewogenen Klassenbildung und Berücksichtigung der
durch das Gemeinsame Lernen und die schulische Integration gegebenen besonderen
Lernbedingungen sowie der begrenzten Raumkapazitäten an der Diesterwegschule
vorgeschlagen.
Die so in Bezug auf
Inklusion und Integration festgelegten Begrenzungen bei der Bildung von
Eingangsklassen treten im Rahmen der Schulanmeldungen an die Stelle der
Bandbreitenregelung gem. § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2
Schulgesetz NRW.