Beschlussvorschlag:
Die vorlegte „Achte Satzung zur Änderung
der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der
Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende
Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2024 deutlich unterschreiten, so dass insgesamt eine Unterdeckung von rd. 1.300.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher empfohlen.
In das Ergebnis wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2021 in
voller Höhe von rd. 183.829 € und die anteilige Unterdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2022 in Höhe von rd. 183.829 € eingesetzt (+/- Null in Kalk. 2024). Die Unterdeckung
aus der Betriebskostenabrechnung reduziert sich daher auf rd. 346.697 € und
fließt in künftige Kalkulationen.
Bei den Personalkosten ist weiterhin eine deutliche
Steigerung zu verzeichnen. Das ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der
Personalbedarf durch eine Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes weiter
gestiegen ist; auch der Tarifabschluss ist bekanntermaßen nicht unerheblich. Die Aufwendungen durch den Vertrag mit dem Malteser Rettungsdienst
konnten deutlich gesenkt werden, da diese Dienstleistungen durch die Abdeckung
des eigenen Personals nicht mehr in der Höhe in Anspruch genommen werden müssen.
Die
o.g. Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem Punkt „Sonstige
Dienstleistungen“ wieder. Hierdurch senken sich insgesamt die Sach- und Dienstleistungskosten deutlich im
Vergleich zum Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten sinken durch Verschiebungen
von Anschaffungszeitpunkten. Es wurde ein Zinssatz von 3,03 % berücksichtigt.
Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten
berücksichtigt.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich
auf 12.904.413 €. Bei aktuellen Tarifen würden 11.605.070 € im Jahr 2024
als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf würde um
rd. 1.299.343 € unterschritten.
Um den Gebührenbedarf zu
decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|
|
|
- Krankentransporteinsatz |
218,00 € |
197,00 € |
-21,00
€ |
- Rettungseinsatz |
914,00 € |
1.027,00 € |
113,00 € |
- Notarzteinsatz |
591,00 € |
683,00 € |
92,00 € |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|||
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
11,00 € |
9,00 € |
-2,00
€ |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
12,00 € |
14,00 € |
2,00 € |
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer
keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt
Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Satzungsentwurf