Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2023 des Kreises Unna
Vorlage
097/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2023 des Kreises Unna wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die kreisangehörigen Kommunen sind im Rahmen der Fortschreibung des AWK zu beteiligen und zu hören.

 

Der Kreis Unna hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land NRW (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG -) ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen und dieses alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der vorgelegte Entwurf des AWK (Planungszeitraum 2023 bis 2027) soll das zurzeit gültige AWK aus dem Jahr 2013, aktualisiert durch die Fortschreibung 2018, ersetzen bzw. aktualisieren.

 

Im AWK gibt der Kreis eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Es enthält Aussagen zu Art, Menge und Verbleib der im Kreis Unna anfallenden Abfälle und ob und in welchem Umfang die demographische Entwicklung die Entwicklung beeinflusst hat und in Zukunft möglicherweise beeinflussen wird. Außerdem werden die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Nachweis der gesetzlich geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit dargelegt.

 

Der vorgelegte Entwurf stellt die gegenwärtige Situation dar und zeigt Handlungsbedarfe auf, die sich u.a. aus dem Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes ergeben.

 

Es wird erläutert, welche Auswirkungen die demografische Entwicklung, auf manche Abfallfraktionen haben wird. Im Einzelnen dargestellt werden Hausmüll, Bioabfall, Grünabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier, Leichtverpackungen (LVP und SNVP), Elektro- und Elektro­

nikaltgeräte und Sonderabfall.

 

Dargestellt wird auch die abfallwirtschaftliche Betätigung des Kreises Unna in Form diverser Gesellschaften (VBU, GWA, AKU, AVA u.a.). Ein Schwerpunkt ist die Abfallvermeidung und die Abfallberatung und hier insbesondere die Abfallberatung der Industrie- und Gewerbebetriebe durch die AVA, einschließlich der Beratung zur neu gefassten Gewerbeabfallverordnung.

 

Ferner wird die Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen dargestellt, soweit sie kommunal erfasst sind. Die Fraktionen Hausmüll (- 3,7), komm. Sperrmüll - 0,4 %), PPK (- 24,0 %) und Glas (-4,5 %) sind rückläufig; Bioabfall (+ 1,4 %), komm. Grünabfall (+ 15,2 %), und LVP/SNVP (+ 9,3 %) sind angestiegen. In der Gesamtbetrachtung hat sich die Müllmenge um 3,5 % oder 6.072 t verringert.

 

Der kommunal erfasste Hausmüll (Restmüll) wird der Müllverbrennungsanlage Hamm (MVA) zugeführt. Die Kosten hierfür stellen die größte Einzelposition innerhalb der kommunalen Gebührenkalkulation dar. Aus Sicht des Kreises Unna ist die Fortsetzung des MVA-Hamm-Verbundes sowohl aus abfallwirtschaftlichen als auch ökologischen Gründen vorteilhaft und sinnvoll. Die Entsorgungsgesellschaften haben sich darauf verständigt, den MVA-Hamm-Verbund bis mindestens 2032 fortzusetzen.

 

Für die Altpapiersammlung ist kreisweit die Altpapiertonne eingeführt worden. Dennoch ist die Gesamtmenge rückläufig. Wohl bedingt durch den Rückgang bei den Printmedien und den demografischen Faktor sowie die fortschreitende Digitalisierung. Der Anstieg bei den Kartonagen kann diesen Rückgang nicht kompensieren. Zu beachten ist, dass ein Teil des Altpapiers als Verpackungsabfall dem Dualen System zu überlassen ist. Diese Mengen sind in den kommunal erfassten Mengen nicht enthalten. Die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers schwanken von Jahr zu Jahr.

 

Der Standort Fröndenberg wurde für den Bioabfall aufgegeben. Der Bioabfall wird ab 01.01.2019 in die Vergärungsanlage am Standort Lünen verbracht, die von der GWA in Kooperation mit der Remondis GmbH & Co. KG betrieben wird. Bei der Vergärung wird Biogas gewonnen, und aus der Abwärme wird Strom erzeugt. Daraus werden dem Kreis Unna Einnahmen für den Abfallgebührenhaushalt zufließen.

 

Bioabfälle müssen auf Grund starker Verunreinigungen aussortiert und über die MVA Hamm verbrannt werden. Um die hohen Qualitätsvorgaben zu erfüllen, werden daher beim Bioabfall auch in Zukunft immer wieder Sichtkontrollen vorgenommen werden müssen und die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang muss auf echte Eigenkompostierer beschränkt bleiben bzw. beschränkt werden.

 

Der Grünschnitt wird zukünftig wie der Bioabfall in der Vergärungsanlage Lünen verarbeitet werden. Die Aufbereitung des Grünschnitts wird aber wie bisher am Kompostplatz in Frön­denberg durchgeführt werden.

 

Beim Sperrmüll möchte der Kreis Unna weiterhin für eine Harmonisierung der Sammlung mit vereinheitlichten Gebührengestaltungen und Serviceangeboten werben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Konzept zuzustimmen.