Beschlussvorschlag:
Der Fortschreibung
des Abfallwirtschaftskonzeptes 2023 des Kreises Unna wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die kreisangehörigen Kommunen sind im Rahmen der Fortschreibung des AWK zu
beteiligen und zu hören.
Der Kreis Unna hat als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz
für das Land NRW (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG -) ein
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen und dieses alle fünf Jahre
fortzuschreiben. Der vorgelegte Entwurf des AWK (Planungszeitraum 2023 bis 2027)
soll das zurzeit gültige AWK aus dem Jahr 2013, aktualisiert durch die
Fortschreibung 2018, ersetzen bzw. aktualisieren.
Im AWK gibt der Kreis
eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Es
enthält Aussagen zu Art, Menge und Verbleib der im Kreis Unna anfallenden
Abfälle und ob und in welchem Umfang die demographische Entwicklung die
Entwicklung beeinflusst hat und in Zukunft möglicherweise beeinflussen wird.
Außerdem werden die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen zum Nachweis der gesetzlich geforderten 10-jährigen
Entsorgungssicherheit dargelegt.
Der vorgelegte
Entwurf stellt die gegenwärtige Situation dar und zeigt Handlungsbedarfe auf,
die sich u.a. aus dem Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes ergeben.
Es wird erläutert,
welche Auswirkungen die demografische Entwicklung, auf manche Abfallfraktionen
haben wird. Im Einzelnen dargestellt werden Hausmüll, Bioabfall, Grünabfall,
Sperrmüll, Altglas, Altpapier, Leichtverpackungen (LVP und SNVP), Elektro- und
Elektro
nikaltgeräte und
Sonderabfall.
Dargestellt wird
auch die abfallwirtschaftliche Betätigung des Kreises Unna in Form diverser
Gesellschaften (VBU, GWA, AKU, AVA u.a.). Ein Schwerpunkt ist die
Abfallvermeidung und die Abfallberatung und hier insbesondere die
Abfallberatung der Industrie- und Gewerbebetriebe durch die AVA, einschließlich
der Beratung zur neu gefassten Gewerbeabfallverordnung.
Ferner wird die
Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen dargestellt, soweit sie
kommunal erfasst sind. Die Fraktionen Hausmüll (- 3,7), komm. Sperrmüll - 0,4
%), PPK (- 24,0 %) und Glas (-4,5 %) sind rückläufig; Bioabfall (+ 1,4 %),
komm. Grünabfall (+ 15,2 %), und LVP/SNVP (+ 9,3 %) sind angestiegen. In der
Gesamtbetrachtung hat sich die Müllmenge um 3,5 % oder 6.072 t verringert.
Der kommunal
erfasste Hausmüll (Restmüll) wird der Müllverbrennungsanlage Hamm (MVA) zugeführt.
Die Kosten hierfür stellen die größte Einzelposition innerhalb der kommunalen
Gebührenkalkulation dar. Aus Sicht des Kreises Unna ist die Fortsetzung des
MVA-Hamm-Verbundes sowohl aus abfallwirtschaftlichen als auch ökologischen
Gründen vorteilhaft und sinnvoll. Die Entsorgungsgesellschaften haben sich
darauf verständigt, den MVA-Hamm-Verbund bis mindestens 2032 fortzusetzen.
Für die
Altpapiersammlung ist kreisweit die Altpapiertonne eingeführt worden. Dennoch
ist die Gesamtmenge rückläufig. Wohl bedingt durch den Rückgang bei den
Printmedien und den demografischen Faktor sowie die fortschreitende
Digitalisierung. Der Anstieg bei den Kartonagen kann diesen Rückgang nicht
kompensieren. Zu beachten ist, dass ein Teil des Altpapiers als
Verpackungsabfall dem Dualen System zu überlassen ist. Diese Mengen sind in den
kommunal erfassten Mengen nicht enthalten. Die Erlöse aus dem Verkauf des
Altpapiers schwanken von Jahr zu Jahr.
Der Standort
Fröndenberg wurde für den Bioabfall aufgegeben. Der Bioabfall wird ab
01.01.2019 in die Vergärungsanlage am Standort Lünen verbracht, die von der GWA
in Kooperation mit der Remondis GmbH & Co. KG betrieben wird. Bei der
Vergärung wird Biogas gewonnen, und aus der Abwärme wird Strom erzeugt. Daraus
werden dem Kreis Unna Einnahmen für den Abfallgebührenhaushalt zufließen.
Bioabfälle müssen
auf Grund starker Verunreinigungen aussortiert und über die MVA Hamm verbrannt
werden. Um die hohen Qualitätsvorgaben zu erfüllen, werden daher beim Bioabfall
auch in Zukunft immer wieder Sichtkontrollen vorgenommen werden müssen und die
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang muss auf echte Eigenkompostierer
beschränkt bleiben bzw. beschränkt werden.
Der Grünschnitt
wird zukünftig wie der Bioabfall in der Vergärungsanlage Lünen verarbeitet
werden. Die Aufbereitung des Grünschnitts wird aber wie bisher am Kompostplatz
in Fröndenberg durchgeführt werden.
Beim Sperrmüll
möchte der Kreis Unna weiterhin für eine Harmonisierung der Sammlung mit
vereinheitlichten Gebührengestaltungen und Serviceangeboten werben.
Die Verwaltung empfiehlt,
dem Konzept zuzustimmen.