hier: Beschluss
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der
geringen Nachfrage der Fördermittel wird die Verwaltung beauftragt das aktuelle
Förderprogramm zu überarbeiten und auf weitere Gebäudetypen zu erweitern.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Das aktuelle
Förderprogramm „Artenreich und bunt“ aus dem Jahr 2022 (Vorlage 047/2022,
Ratsbeschluss vom 23.06.2022) bezuschusst die Begrünung von Garagen und
Carports. Die Förderhöhe beträgt aktuell bis zu 50 Prozent der förderfähigen
Gesamtkosten, höchstens jedoch 30 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche.
Die maximale Gesamtförderung beträgt 500 Euro pro Maßnahme.
Die Auswertung der
zehn – seit Inkrafttreten der Förderung – bewilligten Anträge zur Begrünung von
insgesamt rund 210 m2 Dachfläche hat ergeben, dass die jeweiligen
spezifischen Kosten der Dachbegrünung mindestens bei 60 Euro pro m2
und besonders bei kleinen Dachflächen deutlich darüber lagen.
Bei kleinen
Dachflächen bis 16 m2 greift die Förderdeckelung von maximal 30 Euro
pro m2. Bei größeren Flächen ab 17 m2 greift die
Deckelung von maximal 500 Euro pro Maßnahme, was einerseits zu einer geringen
Förderquote führt, andererseits zu einem größeren Effekt pro eingesetztem Euro
Förderzuschuss. Über alle Förderanträge wurden somit durchschnittlich rund 21
Euro pro m2 begrünter Dachfläche gefördert bzw. rund 48 m2
pro 1.000 Euro Förderzuschuss begrünt.
Aus Bürgeranfragen
ging hervor, dass auch für weitere Gebäudetypen Förderbedarf besteht.
Besonders bei
bestehenden Gebäuden ist der Aufwand einer Dachbegrünung höher. Insofern wäre
es zielführend, weitere Bestandsgebäude mit in das Förderprogramm aufzunehmen,
um einen Anreiz für die Installation einer Dachbegrünung zu schaffen.
Bei Neubauten wird
es vom Gesetzgeber absehbar entsprechende Vorschriften zur Klimaanpassung
geben. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich allgemeine Fördermöglichkeiten für
Neubauten (u.a. KfW-Bank, BAFA). Die Förderung der Dachbegrünung von Neubauten
sollte entfallen.
Um das Ziel einer
klimaresilienten Stadt weiter voranbringen, wird empfohlen die Förderung auf
Bestandsgebäude zu erweitern und außerdem die Fördermodalitäten und
Höchstgrenzen zu überarbeiten sowie die Anträge möglichst zu vereinfachen.