hier: Buchungsstelle 54.01.01.522000-0601 – Aufwendungen für Energie und Wasser
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 54.01.01 – Bau und Unterhaltung von Verkehrsflächen – werden
bei der Buchungsstelle 54.01.01.522000-0601 Mittel in Höhe von 324.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Durch die allgemeine Preisentwicklung am Strommarkt sind die Kosten für
Energie wesentlich gestiegen. Ein derartiger Anstieg der Energiekosten war bei
Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht zu erwarten. Aus der o.g.
Buchungsstelle werden die Stromkosten für die Lichtsignalanlagen und die
Straßenbeleuchtung angewiesen.
Zunächst wurden die zur Verfügung stehenden Mittel für die
Abschlagsanforderungen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH
Kamen-Bönen-Bergkamen ausgeschöpft. Parallel prüfte die GSW ob für den Bereich
der Straßenbeleuchtung die Strompreisbremse Anwendung finden wird. Um eine bedarfsgerechte
Mittelbereitstellung zu gewährleisten, wurde zunächst die Prüfung abgewartet.
Zwischenzeitlich teilte die GSW mit, dass für den Bereich der
Straßenbeleuchtung eine Anwendung der Strompreisbremse erfolgen werde.
Allerdings erfolgt die Berücksichtigung erst mit der Jahresrechnung für die
Straßenbeleuchtung, die Anfang 2024 vorgelegt werden soll. Eine entsprechende
Gutschrift aus der Anwendung der Strompreisbremse wird somit erst in 2024
kassenwirksam und findet im Haushaltsjahr 2023 keine Berücksichtigung.
Der Jahresabschlag für die Straßenbeleuchtung beträgt für 2023 gem.
Straßenbeleuchtungsvertrag für die Stromkosten insgesamt 559.776,00 Euro. Aus
dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz können Mittel in Höhe von
235.776,00 Euro angewiesen werden. Zur Begleichung der vorliegenden
Jahresrechnung Strom ist es erforderlich, einen Betrag in Höhe von 324.000,00 €
überplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung der überplanmäßigen Mehraufwendungen erfolgt durch
Mehrerträge bei folgenden Buchungsstellen:
36.03.01.442200-0512 – Erstattungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden in Höhe von 193.125,70 Euro
61.01.01.405100 - Kompensationszahlung
(Familienleistungsausgleich) in Höhe von 130.874,30 Euro