Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Die Überzahlung des Verlustausgleiches in Höhe von 62.908,00 € wird an die Stadt Kamen zurückerstattet.
4. Der Jahresüberschuss i. H. v. 25.836,70 € wird an die Eignerin Stadt Kamen abgeführt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden zur Deckung des Verlustausgleiches der Technopark Kamen GmbH (TPK GmbH) Mittel in Höhe von 63.000 € angemeldet. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2022 (62.908,00 €) der GmbH. Die Mittel wurden unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die TPK GmbH ausgezahlt.
Im Ergebnis ist ein Jahresüberschuss i. H. v. 25.836,70 € erwirtschaftet worden. Da auch künftige Verluste gegebenenfalls von der Eignerin Stadt Kamen getragen werden, ist eine Rücklagen-bildung nicht notwendig. Nach Feststellung des Jahresabschlusses kann der Jahresgewinn voll-ständig an die Stadt Kamen abgeführt werden. Von der GmbH sind die Verlustausgleichszahlungen i. H. v. 62.908 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass es aufgrund des Umfangs der freiwerdenden Flächen und der derzeitigen unsicheren wirtschaftlichen Gesamtsituation zu einem Rückgang der Vermarktungsquoten im Vergleich zu den Vorjahren kommt.
Der nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht werden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat bisher zu keinerlei Ein-wendungen geführt. Eine Zustellung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der EversheimStuible Treuberater GmbH ist bis zur Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht erfolgt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk in vollem Wortlaut wird jedoch rechtzeitig vor der Beschlussfassung nachgereicht.
Gemäß § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Ergebnisverwendung. Die Gesellschafterin hat gemäß § 12 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäfts-jahres über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichtes und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gemäß § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.