Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung zugeleitet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß §
95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 95 Abs. 5
vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Er
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Ergebnisrechnung 2022 weist im Entwurf einen Jahresüberschuss in Höhe von
10.470.823,04 € (Planwert: 392.892,00 €) aus und wurde dem Rat innerhalb der in
§ 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW festgelegten Frist, d.h. innerhalb von 3
Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, zugeleitet. Im Folgenden ist der
Jahresabschluss gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen. Der Rat stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens 31. Dezember des
auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Dieses wird voraussichtlich in
seiner Sitzung am 18.09.2023 erfolgen.