Beschlussvorschlag:
Frau Martina Grothaus
wird als Schriftführerin für den Gleichstellungsbeirat abberufen.
Der
Gleichstellungsbeirat bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode Frau Pia
Kraka zur Schriftführerin.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der/dem Bürgermeister/in und
einer/einem vom Rat bestellten Schriftführer/in unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren in den
Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Die Bestellung zur/zum Schriftführer/in
erfolgt auf Vorschlag der Bürgermeisterin.
Frau Martina Grothaus wurde durch den
Gleichstellungsbeirat in der Sitzung vom 25.05.2022 zur Schriftführerin
bestellt.
Frau Grothaus befindet sich auf
Ihren Antrag hin seit dem 01.10.2022 in der Freistellungsphase ihrer
Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell gem. § 65 LBG NRW und wird
mit Ablauf des 30.09.2023 in den Ruhestand versetzt.
Daher wird vorgeschlagen, Frau Martina
Grothaus als Schriftführerin abzuberufen und Frau Pia Kraka für die Dauer der
laufenden Wahlperiode zur Schriftführerin zu bestellen.