Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird
beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der
Gebührenkalkulation 2023 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von
710.808. € ermittelt. Es wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020
(rd. 7.386,58 €) eingestellt. Die verbleibende Überdeckung aus 2020 und
2021 soll nicht eingesetzt werden, da sich in 2022 ein deutlich höherer Aufwand
im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude usw. ergeben hat, so dass
es möglicherweise für 2022 zu einer Unterdeckung kommt, die durch die
Überdeckung aus Vorjahren ausgeglichen werden könnte.
Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in
Höhe von rd. 710.621 € (Kostendeckungsgrad 100,0 %) gerechnet werden. Die
Reduzierung der Aufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr ist hauptsächlich
begründet in einer Reduzierung der kalkulatorischen Kosten. Die Sanierung der
Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und
Grünpflege, aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert.
Eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2023 nicht
erforderlich.