Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen stimmt dem Abschluss der Neufassung der öff.-rechtl. Vereinbarung über
die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten auf Kreisebene
zu
Sachverhalt und Begründung (einschl.
finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Intensivierung
interkommunaler Zusammenarbeit haben der Kreis Unna und die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden
·
Bönen
·
Fröndenberg/Ruhr
·
Holzwickede
·
Kamen
·
Selm
·
Unna
·
Werne
bereits Anfang 2013 eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines*einer gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten geschlossen.
Es wurde seinerzeit
vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der dort bereits vorhandenen
fachlichen Kompetenz die Aufgabenträgerschaft übernimmt.
Vor dem Hintergrund einer
sich in den Folgejahren abzeichnenden notwendigen Ausweitung der personellen
Ressourcen und einer damit einhergehenden Änderung des Abrechnungsverfahrens
wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in 2019 neu gefasst.
Anfang 2021 wurde die
bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Absprache mit dem Kreis Unna
durch eine weitere öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Kreisstadt
Unna und der Stadt Lünen ergänzt, um auf diesem Wege der Stadt Lünen eine
zeitnahe Teilnahme an der auf Kreisebene erfolgreich laufenden interkommunalen
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes zu ermöglichen.
Die ergänzende Vereinbarung
beinhaltet eine Regelung, wonach diese wieder aufgelöst wird, sobald der Stadt
Lünen die Aufnahme in die Vereinbarung auf Kreisebene ermöglicht werden kann.
Die mit Wirkung zum 1.
Januar 2023 in Kraft tretende Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand hat Auswirkungen auf die beiden bestehenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen in der Form, dass die von der Kreisstadt Unna erbrachte
Dienstleistung zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein wird.
Diesem Umstand ist durch
eine entsprechende Anpassung der Regelungen zur Kostenerstattung Rechnung zu
tragen, so dass folglich eine Neufassung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung auf Kreisebene abzuschließen ist.
In diesem Zuge kann auch
die Aufnahme der Stadt Lünen erfolgen, so dass die ergänzende Vereinbarung
zwischen der Kreisstadt Unna und der Stadt Lünen aufgelöst wird.
Die der Kreisstadt Unna
entstehenden Personalaufwendungen werden durch alle Vertragspartner anteilig
erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf Grundlage des KGSt-Berichts
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der Aufwand wird nach der Anzahl der
vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises
und der teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt.
Auf Grundlage des aktuellen
KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes 2021/2022“ und der vollzeitverrechneten
Planstellen bei den Vertragspartnern für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich
folgende Kostenverteilung:
Personalkosten Datenschutzbeauftragte*r |
|||
Personalaufwand gesamt
(gem. KGSt-Berechnung – inkl. 19 % MwSt.) |
346.436 € |
||
anteilige Kostenerstattung |
VZÄ Stellenplan |
Anteil VZÄ |
Kostenanteil |
Kreis Unna (inkl. Suchthilfe GmbH) |
1.089,03 |
26,66 % |
92.372 € |
Jobcenter Kreis Unna |
224,00 |
5,48 % |
19.000 € |
Gemeinde Bönen |
103,71 |
2,54 % |
8.797 € |
Stadt Fröndenberg/Ruhr |
108,98 |
2,67 % |
9.244 € |
Gemeinde Holzwickede |
132,49 |
3,24 % |
11.238 € |
Stadt Kamen (inkl. VHS-Zweckverband) |
460,43 |
11,27 % |
39.054 € |
Stadt Lünen |
881,19 |
21,57 % |
74.743 € |
Stadt Selm |
158,97 |
3,89 % |
13.484 € |
Kreisstadt Unna (inkl. SBU) |
671,40 |
16,44 % |
56.949 € |
Stadt Werne |
254,12 |
6,22 % |
21.555 € |
gesamt |
4.084,32 |
100,00 % |
346.436 € |
Der bisherige Kostenanteil der Stadt Kamen belief sich auf 34.041,70
Euro. Durch die Erhöhung des Stellenumfangs von 2 auf 2,5 Stellen sowie der
neuen Umsatzbesteuerung erhöht sich der Kostenanteil für die Stadt Kamen (inkl.
VHS-Zweckverband) ab 01.01.2023 gegenüber der bisherigen Vereinbarung nach der
o. g. Personalkostenverteilung um 5.012,30 Euro auf 39.054,00 Euro.
Die erforderlichen Mittel werden auf der Buchungsstelle 11.08.01.529100
bereitgestellt.