Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der
Stadt Kamen wird ermächtigt, mit dem DRK, Kreisverband Unna, als Träger der
KiTa „Abenteuerland“, zukünftig Gutenbergstraße, 59174 Kamen einen
Kostenübernahmevertrag zur finanziellen Absicherung des Trägers der aus dem
Mietverhältnis für das Gebäude der neuen Kindertageseinrichtung im Falle der
Schließung von einzelnen Gruppen bzw. der gesamten Einrichtung entstehenden
Kosten zu schließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Jugendhilfeausschuss hat in der heutigen Sitzung den weiteren Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder und in diesem Zusammenhang den Neubau für die Kindertageseinrichtung
„Abenteuerland“, Gutenbergstraße, 59174 Kamen im Rahmen eines Investorenmodells
beschlossen.
Im Zuge des Neubaus
der Einrichtung soll die bisher bereits in einer Übergangslösung 1 ½ zügig
betriebene KiTa erweitert und zukünftig 4-zügig betrieben werden. Die Stadt
Kamen verfolgt damit das Ziel, ein ausreichendes Angebot an Plätzen in
Tageseinrichtungen für Kinder bereitzustellen sowie den Ausbau der
Kindertagesbetreuung fortzusetzen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Aufgrund der Umsetzung
des Neubaus in einem Investorenmodell wird der Träger der Einrichtung mit dem
Investor einen Mietvertrag über die Dauer von 30 Jahren abschließen. Da die
weitere Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung, sowohl was die
Bedarfsdeckung als auch die gesetzlichen Finanzierungsregelungen angeht, in den
nächsten Jahrzenten nicht absehbar ist, soll zur finanziellen Absicherung des
Trägers ein Vertrag zwischen der Stadt Kamen und dem Träger der Einrichtung
bezüglich einer eventuellen Kostenübernahme geschlossen werden.
Gemäß § 41 Abs. 1
Buchstabe q der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist
der Rat für die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen
und die Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche
Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen, zuständig.
Gemäß § 87 Abs. 2
der GO NRW darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus
Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die
Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich,
spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Übernahme, schriftlich
anzuzeigen.
Das Jugendamt der
Stadt Kamen ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 24 Abs. 2
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe für die
Sicherung des Anspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder
in der Kindertagespflege zuständig. Daher gehört die Schaffung von
ausreichenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu den Aufgaben der Stadt
Kamen.
Da die Träger von
Kindertageseinrichtungen nicht mehr die finanziellen Mittel zur Verfügung
haben, den Ausbau von KiTa-Plätzen zu realisieren, wird auf die Möglichkeit des
Investorenmodells und dem damit einhergehenden Mietverhältnis zurückgegriffen.
Aufgrund der
Langfristigkeit des abzuschließenden Mietvertrages geht der Träger der
Einrichtung ein finanzielles Risiko ein, falls in den nächsten Jahrzehnten der
Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen rückläufig sein sollte. Dieses
Risiko möchte der Träger durch eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt Kamen
abgesichert wissen.
Das Risiko des
Eintritts einer Kostenübernahmeverpflichtung wird von Seiten der Verwaltung als
sehr gering angesehen. Für die nächsten Jahre wird nicht mit einem Rückgang der
Geburtenrate gerechnet; zudem wird davon ausgegangen, dass die Bedarfsquoten im
Bereich von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtung auch in den
Folgejahren weiter steigen werden.