Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2021 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 281.222,08 €
wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Wirtschaftsplan 2021 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der
Gesellschafterversammlung der KBG am 16.11.21 mit einem Verlust von
388.300 € beschlossen.
Im Haushalt der
Stadt Kamen ist für das Jahr 2021 ein Betrag von 389.000 € eingestellt.
Dieser wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des
Jahres 2020 beträgt 281.222,08 €. Unter Berücksichtigung der bereits
geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses
in der Gesellschafterversammlung im August 2022 107.777,92 € von der KBG
an die Stadt zurück gezahlt.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 36.064,90 €
verschlechtert.
Die Gesellschaft
erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von
-281 T€ (Vj. -245 T€). Die Gesamterträge sanken im Verhältnis zum
Vorjahr um 90 T€ auf 330 T€ (Vj. 421 T€). Dies ist
hauptsächlich durch die nur in 2020 erhaltenen Pandemiehilfen (118 T€) und
die einmalige Kapitalabfindung aus einer Versicherung zum Pensionsausgleich
(69 T€) bedingt. Die Gesamtaufwendungen sanken um 54 T€ auf
612 T€ (Vj. 666 T€). Die Aufwandsminderung resultiert
hauptsächlich aus verminderten Personalaufwendungen (-24 T€) durch Entfall
der Pensionsversicherung und geringerer Entgelte für die Geschäftsführung. Wie
im Vorjahr wurde auch im Jahr 2021 von der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes
für tariflich Beschäftigte Gebrauch gemacht. Darüber hinaus sanken die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 21 T€, weil Rechtsberatungskosten
für Personalfälle, Inkassoverfahren und Corona-Anträge nicht mehr anfielen.
Auch im Jahr 2021
wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur
Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die
Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den
Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die
Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters
gestellt.
Der nach
§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung
aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen
geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr.
Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als
Anlage beigefügten Testatsexemplar ersichtlich.
Der geprüfte
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der
Gesellschafterversammlung am 24.05.21 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der
Hauptprüfer WP/StB Stephan Cebulla erläuterte den Prüfungsbericht und ging auf
Fragen der Gesellschafterversammlung ein.
Gemäß
§ 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die
Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der
Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter
der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem.
§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen
nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat
um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlagen:
-
Testatsexemplar der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.21