Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Anlage Kamen Karree liegt im Bereich zweier Bebauungspläne, zum Einen im Bereich des am 30.03.2004 gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 70 Ka und zum Anderen im Bereich des am 31.10.2014 gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 61 Ka 2. Änderung „Unnaer Straße“. Die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 70 Ka liegenden Verkehrsflächen wurden bereits mit Allgemeinverfügung vom 09.07.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Kamen Nr: 17/2018 vom 13.07.2018, gewidmet. Der nunmehr zu widmende Teil der Anlage Kamen Karree liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr.61 Ka „Unnaer Straße“.
Die Anlage ist von einem Investor gebaut und nach Fertigstellung von der Stadt Kamen übernommen worden. Erschließungskosten sind nicht angefallen.
Die Anlage Kamen Karree ist erstmalig hergestellt worden im Sinne des § 8 Absätze 1 bis 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 09.03.1992 (Satzung). Die Straße ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) von der Straßenbaubehörde zu widmen und gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Kamen vom 08.07.2021 (Straßenbaubeitragssatzung) nach ihrer Bedeutung und Funktion im Straßennetz der Stadt Kamen einzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 61 Ka weist Straßenverkehrsflächen nach § 9 Absatz 1 Nr. 11 BauGB aus. Die Anlage Kamen Karree ist weitgehend entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka hergestellt worden. Planüberschreitend ist auf nordwestlicher Seite der Anschluss aus dem Kreisverkehr heraus an die von Unnaer Seite kommende Anlage Mönninghoffs Feld anders gestaltet worden. Die Planüberschreitung ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Die von den Planabweichungen betroffenen Grundstücke werden in ihrer Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt. Wegen dieser Planüberschreitung wird der Teil des Kreisverkehrs, der sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka befindet, neu gewidmet.
Die Anlage Kamen Karree (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka) soll in ihrer Gesamtheit als Gemeindestraße gewidmet und
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als
Haupterschließungsstraße im Bereich
des Kreisverkehrs und des Anschlusses auf nordwestlicher Seite an das Unnaer
Straßennetz bzw.
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als
Anliegerstraße (mit einem einseitigen
Gehweg auf westlicher Seite) in dem Bereich der in südlicher Richtung in das
Baugebiet führenden Stichstraße bzw.
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als
Fußweg rund um den Kreisverkehr herum
eingestuft werden.
Anlagen:
- Widmungsverfügung mit Lageplan