Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte „Sechste Satzung zur
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt
Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde
liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2022 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 939.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.
In das Ergebnis wurde die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020
in voller Höhe von 1.064.641 € eingesetzt, da aufgrund der geringeren
Einsatzzahlen auch für das Jahr 2021 eine Unterdeckung erwartet werden kann, um
die beiden zukünftigen Kalkulationszeiträume nicht noch höher zu belasten.
Bei den Personalkosten ist im Vergleich zum Vorjahr
eine deutliche Minderung zu verzeichnen. Das ist im Wesentlichen dadurch begründet,
dass der Personalbedarf, der sich durch den Rettungsdienstbedarfsplan ergibt,
nicht gedeckt werden konnte. Daher wird ein Vertrag mit einer
Rettungsdienstorganisation zunächst befristet auf drei Jahre zu schließen sein,
um diese Personalvakanz zu deckeln. Diese Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem
Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder. Hierdurch erhöhen sich die Sach- und Dienstleistungskosten deutlich. Die
kalkulatorischen Kosten steigen, da ein Rettungswagen neu beschafft werden
muss. Es wurde ein Zinssatz von 4,2 % berücksichtigt.
Für die Vergütung für die Notärzte wurde die
Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen neu abgeschlossen. Für
2022 wurde eine Teuerungsrate von 10 % berücksichtigt.
Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten
berücksichtigt.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich
auf 11.470.608 €. Bei aktuellen Tarifen würden 10.531.810 € im Jahr 2022
als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 938.768 €
unterschritten.
Um in etwa den Gebührenbedarf
zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|
|
|
- Krankentransporteinsatz |
253,80 € |
251,00 € |
-
2,80 € |
- Rettungseinsatz |
875,50 € |
918,00 € |
42,50 € |
- Notarzteinsatz |
555,90 € |
586,00 € |
30,10 € |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|
|
|
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
8,80 € |
10,00 € |
1,20 € |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
10,10 € |
11,00 € |
0,90 € |
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme
vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine
Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt
Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Satzungsentwurf