Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die
vorgelegte Satzung über die Ablösung von Stellplätzen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Bis 2018 hat die Landesbauordnung verbindliche
Vorgaben über die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisenden
Stellplätze gemacht und die Rechtsgrundlage zur Aufstellung sogenannter
Ablösesatzungen gegeben, auf deren Grundlage notwendige Stellplätze durch
Zahlung eines Geldbetrages an die jeweilige Kommune abgelöst werden konnten.
Die Stellplatzablösesatzung der Stadt Kamen wurde auf dieser Grundlage zuletzt im
Jahr 2001 erneuert.
Durch die Neuaufstellung der Landesbauordnung
Ende 2018 hat sich die formale Rechtsgrundlage für Stellplatznachweise und die
Ablösesatzungen geändert. Ablösesatzungen auf Grundlage der alten
Landesbauordnung haben ihre Gültigkeit verloren. Zudem enthält die neue
Landesbauordnung keine differenzierten Vorgaben zu nachzuweisenden Stellplätzen
mehr und verweist stattdessen auf eine neue Rechtsverordnung, welche die Anzahl
nachzuweisender Stellplätze regeln soll. Ergänzend wird den Kommunen die
Möglichkeit eröffnet, eigene Stellplatzsatzungen aufzustellen und so die Anzahl
und Ablöse nachzuweisender Stellplätze selbstständig zu regeln. Die Frage, ob
und in welcher Form die Aufstellung einer umfassenden Stellplatzsatzung für die
Stadt Kamen sinnvoll sein kann, kann erst nach Veröffentlichung der neuen
Rechtsverordnung abschließend beurteilt werden. Ein Inkrafttreten der
Rechtsverordnung war vom zuständigen Landesministerium rechtzeitig zum
01.01.2019 (Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung 2018) angekündigt
worden, bislang liegt allerdings nur ein erster Entwurf vor. Wann mit einem
Inkrafttreten der Rechtsverordnung zu rechnen ist, ist nicht bekannt und
absehbar.
Die Städte und Gemeinden warten seit der
Neuaufstellung der Landesbauordnung 2018 auf neue Vorgaben der Landesregierung,
um ggf. weitergehende Stellplatzsatzungen erarbeiten zu können. Um
zwischenzeitlich trotzdem die Ablöse benötigter Stellplätze bei Bauvorhaben zu ermöglichen, erneuern viele Städte und Gemeinden als Interimslösung ihre
ausgelaufenen Ablösesatzungen. So können Stellplatznachweise in der
Zwischenzeit bis zum Erhalt neuer Vorgaben der Landesregierung und einer ggf.
anschließenden Neuaufstellung einer umfassenden Stellplatzsatzung trotzdem
abgelöst werden.
Da von Seiten des Landesministeriums bislang
weiterhin kein Orientierungsrahmen zur Erarbeitung einer umfassenden
Stellplatzsatzung vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, das o. g. Vorgehen
ebenfalls zu wählen und die abgelaufene Stellplatzablösesatzung als Zwischenlösung
zu erneuern, um anstehende Bauvorhaben im Innenstadtbereich zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des neuen Satzungsentwurfes
ist inhaltlich vollständig identisch mit der ausgelaufenen
Stellplatzablösesatzung, angepasst wurden die Ablösebeträge aufgrund der
aktuellen Herstellungskosten. Zur Überführung in geltendes Recht wurden auf
Grundlage einer vom Städte- und Gemeindebund erarbeiteten Mustersatzung des
Weiteren die Rechtsgrundlage und die Paragraphenstruktur geändert.
Von der Möglichkeit der Stellplatzablöse wurde
in der Vergangenheit nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung
der Stadt Kamen über die Ablösung von Stellplätzen
Anlage 2: Entwurf
Rechtsverordnung über notwendige Stellplätze