Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss 2020 wird einschließlich des Lageberichtes
festgestellt.
- Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von
1.225.242,93 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
- Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2020
uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 der
Gemeindeordnung NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 5 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte
Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend
aus
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Schlussbilanz zum 31.12.2020
- Anhang
und einem
Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW.
Die
Bürgermeisterin leitete dem Rat
zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.09.2021 den Entwurf des Jahresabschlusses 2020
zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird
der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beraten und ihn sich zu eigen machen. Dem Rat der Stadt Kamen wird gem. § 59
Abs. 3 GO NRW berichtet, dass die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH entspricht. Es sind
keine Einwendungen zu erheben. Der von der Bürgermeisterin aufgestellte
Jahresabschluss und Lagebericht wird gebilligt.
In der Folge stellt
der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres
den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder
die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die
Bürgermeisterin beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.
Die Bilanz zum
31.12.2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in
Höhe von 359.247.310,20 € ab und weist in
Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2020
einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.225.242,93 €
aus. Gem. § 96 Abs.1 Satz 3 GO NRW ist, soweit
in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre
aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die allgemeine Rücklage
reduziert wurde, ein Jahresüberschuss insoweit zunächst der allgemeinen Rücklage
zuzuführen. Da dieses in den letzten drei Jahren bei der Stadt Kamen der Fall
war, ist der Jahresüberschuss somit zwingend der allgemeinen Rücklage
zuzuführen. Die Allgemeine Rücklage erhöht sich dadurch entsprechend in der
Schlussbilanz zum 31.12.2020 auf 34.028.110,49 €.
Nach der
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 wird empfohlen, der Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu
erteilen.