Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt in
der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2020 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.331,53 € wird durch die Stadt Kamen
ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2020 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs
der TPK GmbH Mittel in Höhe von 136.000 € angemeldet. Dies entsprach im
Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2020 (155.995 €) der GmbH abzüglich eines
vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.
Da die Geschäftsführung der TPK GmbH schon unterjährig ein deutlich
besseres Ergebnis absehen konnte, wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit
der Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2020 nur drei Abschlagszahlungen auf den
Verlustausgleich, in Höhe von insgesamt 80.000 €, geleistet. Im Ergebnis
ist ein tatsächlicher Verlust i. H. v. 50.331,53 € erwirtschaftet worden.
Dies entspricht einer zusätzlichen Haushaltsverbesserung von rd. 86.000 €.
Von der GmbH sind nach Feststellung des Jahresabschlusses 29.668,47 € an
die Stadt Kamen zurückzuzahlen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im
Laufe des Jahres 2021 wieder gehalten werden kann. Die Auswirkungen der seit
Anfang März 2020 auftretenden Corona-Pandemie in Deutschland werden allerdings
auch die Ergebnisse der Arbeit der TPK GmbH beeinflussen.
Der nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung
aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH
geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem
Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag beschließt die
Gesellschafterversammlung, über die Feststellung des Jahresabschlusses, über
die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung. Die
Gesellschafterin hat gem. § 12 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bis zum
Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des
Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichtes und über die
Ergebnisverwendung zu beschließen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gem. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Anlagen:
Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum
31.12.2020