Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Dem Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages a. F. Entlastung erteilt.
- Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 9 Abs. 3 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages a. F. beschließt
die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und gem. §
9 Abs. 3 a Gesellschaftsvertrag über die Entlastung der Geschäftsführung.
Die Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung insoweit das Vertrauen für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit. Diese Haftungsbefreiung gilt aber nur für solche Pflichtverletzungen, die den Gesellschaftern vor der Abstimmung über die Entlastung bekannt waren oder die sie aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gem. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Dörlemann, Anke
Fuhrmann, Rainer
Heidler, Daniel
Kappen, Elke
Kuru, Gökcen
Langer, Ralf
Lütschen, Timon