Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung zugeleitet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß §
95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist
zu erläutern. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 95 Abs. 5 vom
Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Er
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Ergebnisrechnung 2020 weist im Entwurf einen Jahresüberschuss in Höhe von
1.225.242,93 € (Planwert: -5.671.796,00 €) aus und wurde dem Rat am 31.03.2021
und somit innerhalb der in § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW festgelegten Frist,
d.h. innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, zugeleitet. Im
Folgenden ist der Jahresabschluss gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rat stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Dieses wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 13.09.2021 erfolgen.