Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die
finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für
das Kindergartenjahr 2018/2019 gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 18 Abs. 2
KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis
nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen
Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung
entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.
Letztlich folgt
daraus auch die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März 2018 nach Höhe und
Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz).
Bei einigen Kitas
werden die Zuschüsse auf der Grundlage der Planungsgarantie nach § 21e KiBiz
beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden
Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der
Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.
Platzzahlangebot und Ausbauplanung
Um den Bedarf an
Plätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt im
Kindergartenjahr 2018/2019 in ausreichendem Umfang sicherzustellen, wurde die
Platzzahl in Absprache mit den Fachberatungen der Träger und den Einrichtungsleitungen
im Rahmen des § 18 Abs. 4 KiBiz in Einzelfällen erhöht.
Kamen-Süd
Dieser Sozialraum
ist hinsichtlich der u3-Plätze und ü3-Plätze unterrepräsentiert. Seit dem
01.08.2017 besteht eine zusätzliche Gruppe der Gruppenform III mit 20 Plätzen für
Kinder ab drei Jahren in der Kath. Kita „St. Christophorus“. In einem zweiten
Schritt wird jetzt mit dem Anbau einer weiteren Gruppe begonnen, so dass ab dem 01.02.2019 10
zusätzliche u3-Plätze geschaffen werden. Diese sind anteilig im KiTa-Jahr 2018/2019
zu berücksichtigen.
Mitte
Der Neubau der AWO
Kita „Nistkasten“ entsteht derzeit auf dem Grundstück der ehemaligen Kita und
wird nach heutigem Stand planmäßig eröffnet werden können.
Methler
Die geplante
Baumaßnahme bei der AWO Kita „Brausepulver“ soll nun zeitnah umgesetzt werden.
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist beabsichtigt, bereits während der
Containerlösung die Einrichtung um eine Gruppenform III mit 20 Plätzen für
Kinder ab 3 Jahren zu erweitern und somit ab dem 01.08.2018 dreizügig zu führen.
Die endgültige Fertigstellung der Einrichtung als vierzügige KiTa soll zum
01.08.2019 erfolgen.
Für die anstehende
Zuschussbeantragung für das Kindergartenjahr 2018/2019 bedeutet dies zudem,
dass auch die KiTa „Brausepulver“ als Mietobjekt (vorher: Eigentum) betrieben
werden und in Folge dessen Zuschüsse zu der Kaltmiete in Form von Pauschalen
gem. § 20 KiBiz i.V.m. §§ 6 ff. DVO-KiBiz gewährt werden. Im Rahmen der
Antragstellung beim Land können ausschließlich bezuschussungsfähige
Jahresmietpauschalen geltend gemacht werden.
Die Ev. Kita
„Otto-Prein-Str.“ erhält derzeit ebenfalls einen Anbau für eine weitere Gruppe
(Gruppenform II mit 10 u3-Plätzen). Die Baumaßnahme wird nach aktuellem Stand
planmäßig abgeschlossen sein, so dass zum Beginn des Kindergartenjahres
2018/2019 dann weitere u3-Plätze zur Verfügung stehen.
Betreuungsplätze in
Kitas im Vergleich
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u3-Plätze |
ü3-Plätze |
Gesamt |
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KGJ 2017/2018 |
282 |
1031 |
1313 |
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KGJ 2018/2019 |
307 |
1052 |
1359 |
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Familienzentren
Derzeit sind in
Kamen sieben Einrichtungen als Familienzentren zertifiziert. Ein weiterer
Ausbau der Familienzentren ist für das Kindergartenjahr 2018/2019 nicht
vorgesehen.
Integrative Betreuung
Die Beantragung der
erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von
einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr
2018/2019 zunächst ausschließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der
Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 18 Kinder). Die Kinder,
die im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten,
werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli)
nachgemeldet.
Kindertagespflege
Der Landeszuschuss
für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt gemäß §
22 Abs. 1 KiBiz 804,00 €, soweit nicht für dieses Kind bereits ein
Landeszuschuss nach § 21 KiBiz (Kindpauschale) gewährt wird. Die Planung sieht
die Beantragung von insgesamt 120 Tagespflegeplätzen (=96.480,00 €) im
Kindergartenjahr 2018/2019 vor.
Landeszuschüsse
Zum Stichtag
15.03.2018 werden Landeszuschüsse (LZ) wie folgt beantragt:
Kindpauschalen gem.
§ 21 Abs. 1 KiBiz:
4.443.136,56 €
Miete, eingruppige
Einrichtung gem. § 21 Abs. 8 KiBiz: 53.879,84 €
Zusätzlicher
Zuschuss zu den Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 2 KiBiz: 221.419,12 €
Verfügungspauschale
gem. § 21 Abs. 3 KiBiz: 131.000,00 €
Zertifizierte
Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 KiBiz
91.000,00 €
FamZ mit besonderem
Unterstützungsbedarf gem. § 21 Abs. 6 KiBiz: 2.000,00 €
Tagespflege gem. §
22 Abs. 1 KiBiz 96.480,00 €
Landeszuschuss gesamt:
5.038.915,52 €
LZ für
plusKita-Einrichtungen gem. § 21a KiBiz 125.000,00 €
LZ für zusätzliche
Sprachförderung gem. § 21b KiBiz 55.000,00 €