Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
018/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2018/2019 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Letztlich folgt daraus auch die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März 2018 nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz).

 

Bei einigen Kitas werden die Zuschüsse auf der Grundlage der Planungsgarantie nach § 21e KiBiz beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.

 

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

Um den Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kindergartenjahr 2018/2019 in ausreichendem Umfang sicherzustellen, wurde die Platzzahl in Absprache mit den Fachberatungen der Träger und den Einrichtungsleitungen im Rahmen des § 18 Abs. 4 KiBiz in Einzelfällen erhöht.

 

Kamen-Süd

Dieser Sozialraum ist hinsichtlich der u3-Plätze und ü3-Plätze unterrepräsentiert. Seit dem 01.08.2017 besteht eine zusätzliche Gruppe der Gruppenform III mit 20 Plätzen für Kinder ab drei Jahren in der Kath. Kita „St. Christophorus“. In einem zweiten Schritt wird jetzt mit dem Anbau einer weiteren Gruppe  begonnen, so dass ab dem 01.02.2019 10 zusätzliche u3-Plätze geschaffen werden. Diese sind anteilig im KiTa-Jahr 2018/2019 zu berücksichtigen.

 

Mitte

Der Neubau der AWO Kita „Nistkasten“ entsteht derzeit auf dem Grundstück der ehemaligen Kita und wird nach heutigem Stand planmäßig eröffnet werden können.

 

Methler

Die geplante Baumaßnahme bei der AWO Kita „Brausepulver“ soll nun zeitnah umgesetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist beabsichtigt, bereits während der Containerlösung die Einrichtung um eine Gruppenform III mit 20 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren zu erweitern und somit ab dem 01.08.2018 dreizügig zu führen. Die endgültige Fertigstellung der Einrichtung als vierzügige KiTa soll zum 01.08.2019 erfolgen.

Für die anstehende Zuschussbeantragung für das Kindergartenjahr 2018/2019 bedeutet dies zudem, dass auch die KiTa „Brausepulver“ als Mietobjekt (vorher: Eigentum) betrieben werden und in Folge dessen Zuschüsse zu der Kaltmiete in Form von Pauschalen gem. § 20 KiBiz i.V.m. §§ 6 ff. DVO-KiBiz gewährt werden. Im Rahmen der Antragstellung beim Land können ausschließ­lich bezuschussungsfähige Jahresmietpauschalen geltend gemacht werden.

 

Die Ev. Kita „Otto-Prein-Str.“ erhält derzeit ebenfalls einen Anbau für eine weitere Gruppe (Gruppenform II mit 10 u3-Plätzen). Die Baumaßnahme wird nach aktuellem Stand planmäßig abgeschlossen sein, so dass zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 dann weitere u3-Plätze zur Verfügung stehen.

 

 

Betreuungsplätze in Kitas im Vergleich

 

u3-Plätze

ü3-Plätze

Gesamt

KGJ 2017/2018

282

1031

1313

KGJ 2018/2019

307

1052

1359

 

 

 

 

 

 

 

Familienzentren

Derzeit sind in Kamen sieben Einrichtungen als Familienzentren zertifiziert. Ein weiterer Ausbau der Familienzentren ist für das Kindergartenjahr 2018/2019 nicht vorgesehen.

 

 

Integrative Betreuung

Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr 2018/2019 zunächst ausschließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 18 Kinder). Die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten, werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli) nachgemeldet.

 

 

Kindertagespflege

Der Landeszuschuss für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt gemäß § 22 Abs. 1 KiBiz 804,00 €, soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszuschuss nach § 21 KiBiz (Kindpauschale) gewährt wird. Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt 120 Tagespflegeplätzen (=96.480,00 €) im Kindergartenjahr 2018/2019 vor.

 

 

Landeszuschüsse

Zum Stichtag 15.03.2018 werden Landeszuschüsse (LZ) wie folgt beantragt:

 

Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 1 KiBiz:                                                        4.443.136,56 €

Miete, eingruppige Einrichtung gem. § 21 Abs. 8 KiBiz:                                      53.879,84 €

Zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 2 KiBiz:           221.419,12 €

Verfügungspauschale gem. § 21 Abs. 3 KiBiz:                                                  131.000,00 €

Zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 KiBiz                                            91.000,00 €

FamZ mit besonderem Unterstützungsbedarf gem. § 21 Abs. 6 KiBiz:                 2.000,00 €

Tagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz                                                                    96.480,00 €

 

Landeszuschuss gesamt:                                                                            5.038.915,52 €

 

 

LZ für plusKita-Einrichtungen gem. § 21a KiBiz                                                  125.000,00 €

LZ für zusätzliche Sprachförderung gem. § 21b KiBiz                                          55.000,00 €