Betreff
Entwicklung Spange Südkamen – Kreisstraße K 40n
Vorlage
007/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Kamen bittet den Kreis Unna als zuständigen Straßenbaulastträger um eine zeitlich vorgezogene Realisierung der geplanten Kreisverkehrsplätze zur Anbindung der K 40n an die Dortmunder Allee (L 663 / Gewerbegebiet Borsigstraße) und die Westicker Straße (K 40) sowie der in dem Zuge geplanten Fuß- und Radwegebrücke über die Körne möglichst im Jahre 2019.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit dem Bau der Spange Südkamen / Kreisstraße 40n soll der niveaugleiche Bahnübergang an der Südkamener Straße aufgehoben werden. Nachdem ein anhängiges Verwaltungs-gerichtsverfahren abgeschlossen und die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses gerichtlich bestätigt wurde, konnten die für die Umsetzung der Planung zuständigen Baulastträger Kreis Unna und Deutsche Bahn AG (DB AG) mit der detaillierten Ausarbeitung der Ausbaupläne beginnen. Auf deren Grundlage sollte zuletzt zum Jahreswechsel 2017 / 2018 mit den Arbeiten für die Straßen- und Brückenbaumaßnahmen begonnen werden.

 

Ende 2017 teilte der Kreis Unna nach Abstimmung mit der DB AG mit, dass die Ausführung der Baumaßnahmen aus heutiger Sicht bis in das Jahr 2020 verschoben werden müssen.

Zum Neubauprojekt Spange Südkamen / K 40n gehört auch die Erstellung zweier Kreisverkehrsplätze zur Anbindung der neuen Kreisstraße an die Westicker Straße (K 40) und die Dortmunder Allee (L 663). Diese Kreisverkehrsplätze haben aber weitergehende Erschließungsfunktionen. Der Kreisverkehrsplatz an der Dortmunder Allee dient auch der Anbindung des Gewerbegebietes "Dortmunder Allee" an der Borsigstraße, das derzeit nur unzureichend über eine rückwärtige Erschließung zu erreichen ist. Gerade für die Nutzung weiterer im Bebauungsplan Nr. 8 Ka "Gewerbegebiet Dortmunder Allee" ausgewiesener Gewerbeflächen hat diese Anbindung eine hohe Bedeutung. Die noch nicht erschlossenen Teilflächen innerhalb des Gebietes stehen absehbar für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Zudem erwarten die dort bereits seit Jahren ansässigen Unternehmen dringend eine optimierte Erschließung. Der Bebauungsplan Nr. 8 Ka sieht eine direkte Anbindung des Gewerbegebietes an die K40n planerisch vor.

 

Der Kreisverkehrsplatz an der Westicker Straße (K40) soll auch eine Erschließungsfunktion für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 73 Ka "Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Hemsack" übernehmen. Eine sinnvolle verkehrstechnische Anbindung des arrondierten Gewerbegebietes an eine öffentliche Verkehrsfläche kann nur über den neuen Kreisverkehrsplatz erfolgen. Eine Realisierung der neu geplanten Rad- und Fußwegebrücke über die Körne ist ebenfalls an den Bau der Spange Südkamen bzw. den Kreisverkehrsplatz genknüpft. Diese Brücke sollte als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung dann ebenfalls zusammen mit den neuen Kreisverkehrsplätzen vorgezogen gebaut werden.

 

Aus den dargelegten Gründen ist eine möglichst zeitlich vorgezogene Realisierung der Kreisverkehrsplätze sowie der geplanten Fuß- und Radwegebrücke wünschenswert. In Abhängigkeit von einer verbindlicheren Zeitschiene, die zwischen dem Kreis Unna und der DB AG abgestimmt werden wird, sollte eine vorgezogene Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Jahre 2019 möglich gemacht werden. Der Kreis Unna hat mitgeteilt, dass er sich eine solche Vorgehensweise vorstellen kann.