Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kamen bittet den Kreis Unna als zuständigen Straßenbaulastträger
um eine zeitlich vorgezogene Realisierung der geplanten Kreisverkehrsplätze zur
Anbindung der K 40n an die Dortmunder Allee (L 663 / Gewerbegebiet
Borsigstraße) und die Westicker Straße (K 40) sowie der in dem Zuge geplanten
Fuß- und Radwegebrücke über die Körne möglichst im Jahre 2019.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit dem Bau der Spange Südkamen / Kreisstraße 40n soll der niveaugleiche
Bahnübergang an der Südkamener Straße aufgehoben werden. Nachdem ein anhängiges
Verwaltungs-gerichtsverfahren abgeschlossen und die Rechtmäßigkeit des
Planfeststellungsbeschlusses gerichtlich bestätigt wurde, konnten die für die
Umsetzung der Planung zuständigen Baulastträger Kreis Unna und Deutsche Bahn AG
(DB AG) mit der
detaillierten Ausarbeitung der Ausbaupläne beginnen. Auf deren Grundlage sollte
zuletzt zum Jahreswechsel 2017 / 2018 mit den Arbeiten für die Straßen- und
Brückenbaumaßnahmen begonnen werden.
Ende 2017 teilte der Kreis Unna nach Abstimmung mit der DB AG mit, dass
die Ausführung der Baumaßnahmen aus heutiger Sicht bis in das Jahr 2020
verschoben werden müssen.
Zum Neubauprojekt Spange Südkamen / K 40n gehört auch die Erstellung
zweier Kreisverkehrsplätze zur Anbindung der neuen Kreisstraße an die Westicker
Straße (K 40) und die Dortmunder Allee (L 663). Diese Kreisverkehrsplätze haben
aber weitergehende Erschließungsfunktionen. Der Kreisverkehrsplatz an der
Dortmunder Allee dient auch der Anbindung des Gewerbegebietes "Dortmunder
Allee" an der Borsigstraße, das derzeit nur unzureichend über eine
rückwärtige Erschließung zu erreichen ist. Gerade für die Nutzung weiterer im
Bebauungsplan Nr. 8 Ka "Gewerbegebiet Dortmunder Allee" ausgewiesener
Gewerbeflächen hat diese Anbindung eine hohe Bedeutung. Die noch nicht
erschlossenen Teilflächen innerhalb des Gebietes stehen absehbar für eine
gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Zudem erwarten die dort bereits seit
Jahren ansässigen Unternehmen dringend eine optimierte Erschließung. Der
Bebauungsplan Nr. 8 Ka sieht eine direkte Anbindung des Gewerbegebietes an die
K40n planerisch vor.
Der Kreisverkehrsplatz an der Westicker Straße (K40) soll auch eine
Erschließungsfunktion für den Bereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 73 Ka "Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet
Hemsack" übernehmen. Eine sinnvolle verkehrstechnische Anbindung des
arrondierten Gewerbegebietes an eine öffentliche Verkehrsfläche kann nur über
den neuen Kreisverkehrsplatz erfolgen. Eine Realisierung der neu geplanten Rad-
und Fußwegebrücke über die Körne ist ebenfalls an den Bau der Spange Südkamen bzw.
den Kreisverkehrsplatz genknüpft. Diese Brücke sollte als wichtige Fuß- und
Radwegeverbindung dann ebenfalls zusammen mit den neuen Kreisverkehrsplätzen
vorgezogen gebaut werden.
Aus den dargelegten Gründen ist eine möglichst zeitlich vorgezogene Realisierung
der Kreisverkehrsplätze sowie der geplanten Fuß- und Radwegebrücke
wünschenswert. In Abhängigkeit von einer verbindlicheren Zeitschiene, die
zwischen dem Kreis Unna und der DB AG abgestimmt werden wird, sollte eine
vorgezogene Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Jahre 2019 möglich gemacht
werden. Der Kreis Unna hat mitgeteilt, dass er sich eine solche Vorgehensweise
vorstellen kann.