hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Der vorliegenden Bürgeranregung von Herrn Brünger kann nicht
entsprochen werden, da der Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung
„Uhlandstraße/Lindenallee“ eine private Erschließung festsetzt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Bürgeranregung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Der vom Rat der
Stadt Kamen am 09.11.2017 beschlossene Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung
"Uhlandstraße/Lindenallee" sieht für die Erschließung der
Baugrundstücke keine öffentliche Straße vor. Eine vorhandene Zuwegung ist als
Privaterschließung festgesetzt. Dabei ist im Bebauungsplan (s. Anlage 1) die
gesamte Parzellenbreite von rd. 3 m dargestellt.
Die
Privaterschließung dient ausschließlich dem Zugang zu dem Baugrundstück. Es
handelt sich somit um eine private Grundstückszufahrt. Die zukünftige Ausgestaltung
obliegt ausschließlich dem zukünftigen Grundstückseigentümer.
Ein Ausbau als
öffentliche Verkehrsfläche durch die Stadt Kamen erfolgt nicht. Die vorliegende
Bürgeranregung (s. Anlage 2) kann nicht umgesetzt werden. Sie ist aufgrund der
festgesetzten Privaterschließung obsolet.
Anlagen
1: Auszug Bebauungsplan 03 Ka-Me 2. Änderung „Uhlandstraße/Lindenallee“
2: Bürgeranregung