Betreff
Spielplatzbebauung Max-und-Moritz-Weg – Zufahrtstraßen für Fußgänger und KFZ aller Größen sowie deren Wendemöglichkeit
hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
006/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Bürgeranregung von Herrn Brünger kann nicht entsprochen werden, da der Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung „Uhlandstraße/Lindenallee“ eine private Erschließung festsetzt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Bürgeranregung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.

 

Der vom Rat der Stadt Kamen am 09.11.2017 beschlossene Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee" sieht für die Erschließung der Baugrundstücke keine öffentliche Straße vor. Eine vorhandene Zuwegung ist als Privaterschließung festgesetzt. Dabei ist im Bebauungsplan (s. Anlage 1) die gesamte Parzellenbreite von rd. 3 m dargestellt.

 

Die Privaterschließung dient ausschließlich dem Zugang zu dem Baugrundstück. Es handelt sich somit um eine private Grundstückszufahrt. Die zukünftige Ausgestaltung obliegt ausschließlich dem zukünftigen Grundstückseigentümer.

 

Ein Ausbau als öffentliche Verkehrsfläche durch die Stadt Kamen erfolgt nicht. Die vorliegende Bürgeranregung (s. Anlage 2) kann nicht umgesetzt werden. Sie ist aufgrund der festgesetzten Privaterschließung obsolet.

 

 

 

Anlagen

1: Auszug Bebauungsplan 03 Ka-Me 2. Änderung „Uhlandstraße/Lindenallee“

2: Bürgeranregung