Beschlussvorschlag:
1.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den
Bürgermeistern der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen die dieser
Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage
dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
a) der Stadt Bergkamen
die Aufgabe zu übertragen, auf dem Gebiet der Stadt Kamen auf der Grundlage der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten
Überarbeitung vom 20.Juni 2016) eine Breitbandinfrastruktur aufzubauen, zu
betreiben und mit Breitbanddiensten zu versorgen (sog. Betreibermodell) und
b) die hierzu
erforderlichen Ausschreibungen für die Ermittlung eines oder mehrerer
Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den
Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere
Bereitstellung der Breitbandversorgung durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Ausgangslage
Die
Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit
50 Mbit/s zu erreichen. Hierzu stellt der Bund Fördermittel bereit auf der
Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten
Überarbeitung vom 02. Mai 2017).
In der Zeit vom
27.09.2016 bis zum 28.10.2016 wurde für die Stadt Kamen ein Markterkundungsverfahren
durch die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) zur Ermittlung der unterversorgten
Gebiete (weiße Flecken) durchgeführt. Die Stadt Bergkamen und die Gemeinde
Bönen haben in gleicher Weise Aufträge an die MICUS erteilt. Hierbei wurden die
vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren zukünftigen
Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich (Next
Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100 Mbit/s
zu gewährleisten. Hiernach wurden die unterversorgten Haushalte und Unternehmen
ermittelt. Die unterversorgten Haushalte befinden sich größtenteils in den
Außenbereichen. Unterversorgte Unternehmen befinden sich vereinzelt in
Gewerbegebieten.
Eine Übersichtskarte
zu den weißen Flecken ist beigefügt.
Auf Grundlage der
Markterkundung führte die MICUS eine Machbarkeitsstudie zum NGA-Breitbandausbau
durch und erstellte hierzu eine FTTB-Netzplanung (Fiber to the building) zur
Erschließung der weißen Flecken mit Bandbreiten von gesichert 100 Mbit/s für
Privathaushalte und > 1 Gbit/s für Unternehmen und institutionelle
Nachfrager. Nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der MICUS erwies sich
ein Netzausbau über das Betreibermodell als wirtschaftlicher. Nach den
Förderrichtlinien des Bundes ist die wirtschaftlichere Variante für die
Beantragung von Fördermitteln zwingend zu wählen.
Die MICUS empfahl
für dieses Modell einen gemeinsamen Förderantrag mit der Stadt Bergkamen und
der Gemeinde Bönen zu stellen. Der Zuschnitt des Projektgebietes und die
interkommunale Zusammenarbeit sollten die Erfolgschancen innerhalb des Scorings
des Fördergebers erhöhen.
Der Rat der Stadt
Kamen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 einstimmig die Verwaltung beauftragt,
gemeinsam mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen auf Grundlage der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und Infrastruktur vom 22.10.2015 einen Förderantrag zum Breitbandausbau
zu stellen (siehe Vorlage 007/2017).
Gemäß
Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen stellte die Stadt Bergkamen als
federführende Kommune am 28.02.2017 einen gemeinsamen Förderantrag für die
Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein vorläufiger Förderbescheid ging der
Stadt Bergkamen am 16.08.2017 zu. Der vorläufige Förderbescheid sieht eine
nicht rückzahlbare Zuwendung für das Gesamtprojekt in Höhe von 6.447.556,00 €
vor. Es ist beantragt, dass das Land NRW eine Ko-Finanzierung in gleicher Höhe
übernimmt. Ein Eigenanteil der Stadt Kamen besteht nicht.
Insgesamt ist für
die Stadt Kamen von Investitionskosten in Höhe von ca. 4,4 Mio. € brutto auszugehen, die durch die Pachteinnahmen und die
Förderung zu 100 % gedeckt wären.
Eine mögliche Erweiterung der Breitbandkonzeption für die Kamener Schulen
könnte im Förderprogramm des Bundes, „ Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des BMVI vom 22.10.15“ unter
Berücksichtigung der Sonderregelungen im Rahmen der Offensive „Digitales
Klassenzimmer“ geplant und umgesetzt werden.
Derzeit wird geprüft, inwieweit die Änderung
der Aufgreifschwelle die Möglichkeit eröffnet, Kamener Schulen in das
Förderprogramm aufzunehmen.
Bisher lag die Aufgreifschwelle bei 30
MBit/s. Die Aufgreifschwelle ist maßgeblich zur Förderfähigkeit des Gebietes.
Durch die Sonderreglung im Rahmen der
Offensive „Digitales Klassenzimmer“ wurde die Aufgreifschwelle für Schulen neu
berechnet und somit angehoben. Die Berechnung erfolgt nun anhand von
Schülerzahlen oder Anzahl der Klassen und liegt damit weit über den bisherigen
30Mbit/s (siehe Vorlage 078/2017).
Kooperationsvereinbarung
Nach interner
Abstimmung der beteiligten Kommunen soll die Stadt Bergkamen nach der
gemeinsamen Antragstellung als Zuwendungsempfänger federführend die Auswahl der
Kooperationspartner und die Abwicklung der gesamten Finanzierung übernehmen
(Delegation der Aufgaben). Die Aufgabenübertragung soll auf Grundlage des
dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erfolgen. Diese wurde zuvor von den Städten Bergkamen und Kamen
und der Gemeinde Bönen abgestimmt.
Die Kooperation
endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des
Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive
Netz-infrastruktur zunächst steht.
Die der Stadt
Bergkamen als federführende Kommune zur Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten
werden anteilig auf die beteiligten Kommunen auf Basis der planmäßigen Anteile
an dem gänzlich herzustellenden Infrastrukturvermögen umgelegt.
Auswahl der Kooperationspartner
Nachdem die
vorläufige Finanzierungszusage vorliegt, müssen in den nächsten Schritten die
Kooperationspartner ermittelt werden. Hierzu muss ein Verfahren zur Ermittlung
eines Pächters des zu errichtenden Netzes durchgeführt werden und parallel dazu
die Bauleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben
werden.
Am Ende der
durchzuführenden Vergabeverfahren steht der Abschluss eines oder mehrerer
Bauverträge sowie eines oder mehrerer Pacht- und Netzbetreiberverträge. Die
Verträge werden jeweils unter dem Vorbehalt des Erhalts der Förderung
geschlossen. Anschließend ist der endgültige Förderbescheid zu beantragen.
Anlagen:
- öffentlich-rechtliche Vereinbarung
- Übersichtskarte „Weiße Flecken“ (Vorlage 007/2017)