Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf des
Wirtschaftsplanes für das Jahr 2018 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die
Jahre 2017 – 2021 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
1.
Erfolgsplan
2.
Vermögensplan
3.
Stellenübersicht
Der Erfolgsplan
enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
2018.
Im Vermögensplan
ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe
Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden
die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden
Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2018. Die Betriebsleitung beabsichtigt, ab 2019 die Kanalinspektionen mit eigenem Personal und Untersuchungsfahrzeug durchzuführen. Hierzu wurden entsprechende Personalkosten (ab 2018) und Investitionskosten (VE in 2018 und Investition in 2019) eingestellt.
Der Entwurf des
Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 13.782.600,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 10.644.300,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 11.952.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 11.952.000,00 €
ab.
Für 2018 wird mit
einem positiven Ergebnis von 3.138.300,00 € gerechnet (Planwert 2017:
3.061.100,00 €). Aufgrund der konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung
des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt
Kamen von bisher 2,1 Mio. € auf 2,5 Mio. € zu erhöhen.
Gemäß § 4 der EigVO
NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt
Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel
des Vermögensplans von 2017 bis 2021. Die 5-jährige Ergebnis- und
Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein
Investitionsprogramm zugrunde zu legen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 13.782.600,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 10.644.300,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 11.952.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 11.952.000,00 €
ab.
Für 2018 wird mit
einem positiven Ergebnis von 3.138.300,00 € gerechnet (Planwert 2017:
3.061.100,00 €). Aufgrund der konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung
des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt
Kamen von bisher 2,1 Mio. € auf 2,5 Mio. € zu erhöhen.
Gemäß § 4 der EigVO
NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt
Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel
des Vermögensplans von 2017 bis 2021. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung
ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein
Investitionsprogramm zugrunde zu legen.