Informationen zum aktuellen Entwurf der Änderung des Windenergie-Erlasses von 2015 durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung
argumentiert, dass sie zukünftig den Ausbau der Windenergie stärker an den
Interessen der Anwohner orientieren und den Schutz von Natur und Umwelt
sicherstellen will. Dazu hat die Landesregierung Änderungen am Windenergie-Erlass
von 2015 beschlossen und den Entwurf nun in das Beteiligungsverfahren gegeben.
Die Landesregierung ist der Auffassung, der Ausbau erneuerbarer Energien und
insbesondere der Windenergie stößt in Nordrhein-Westfalen und andernorts in
Deutschland zunehmend auf Vorbehalte in der Bevölkerung. Die Energiewende könne
nur gelingen, wenn die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gegeben sei.
Die Landesregierung
will in Zukunft den Ausbau der Windenergie umweltverträglich fortsetzen und
das Repowering – den Ersatz älterer durch leistungsfähigere Anlagen – unterstützen.
Der geänderte Erlass wird als erster Schritt auf dem Weg zu einer Neuausrichtung
der Windenergiepolitik in Nordrhein-Westfalen angesehen. Weitere Schritte, wie
z.B. eine „Modifikationen“ des erst im Februar 2017 in Kraft getretenen
Landesentwicklungsplans NRW sollen folgen.
Fachbehörden,
Landesbetriebe und Verbänden können im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bis
20.10.2017 schriftlich Stellung nehmen. Außerdem gibt es zwei Anhörungen, je
eine für Fachbehörden und Verbände. Anschließend werden die Stellungnahmen
ausgewertet. Abhängig von ihrem Umfang soll die Änderung des Windenergieerlasses
voraussichtlich Anfang 2018 rechtsverbindlich werden.
Als wesentliche Änderung will
die Landesregierung zukünftig nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1.500
Meter zwischen WEA und Wohngebieten einführen. Hierzu wurde ein Beispielfall
konstruiert. Der Bau von Windenergieanlagen in Nutz- und Wirtschaftswäldern
soll untersagt werden. Der Erlass soll auch die Kommunen stärken, in dem er den
unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beim Landschaftsschutz deutlich
mehr Spielraum als bisher gibt.
Nach Aussagen des
Bundesverbandes Windenergie gingen 2016 in NRW 211 Anlagen in Betrieb, 2017
werden es nach Hochrechnungen rund 230 sein. Nach den Richtlinien der aktuellen Änderungen werden ab 2018 kaum mehr
neue Windenergieanlagen in NRW seitens des Verbandes erwartet.
Der Erlass besitzt für alle
nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden
als Trägerinnen der Planungshoheit ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und
Hilfe zur Abwägung.
Am 17.10.2017 fand eine
Anhörung seitens der Landesregierung statt. Im Anschluss formulierten die
kommunalen Spitzenverbände am 19.10.2017 eine Stellungnahme.
Nach Ansicht der kommunalen
Spitzenverbände wecken die eingeplanten Änderungen falsche Erwartungen, die
sich nicht rechtssicher realisieren lassen. So seien in einigen Passagen die
Angaben zur Immissionsschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung unklar
formuliert. Dadurch würde der Eindruck erweckt die Zulässigkeitsprüfungen
hätten sich erschwert. Daneben wurden positive Aussagen zur Zulässigkeit von
Windenergieanlagen größtenteils entfernt. Auch der Beispielfall, bei dem ein
Abstand der betreffenden Windenergieanlage zur Wohnbebauung von 1.500 m
erforderlich sein soll, sei für die gemeindliche Festlegung von Tabuzonen ohne
rechtlichen Wert. Der Städte- und Gemeindebund plädiert daher dafür das
Beispiel entfallen zu lassen oder erheblich zu präzisieren. Dazu gehörten auch
Beispielfälle, bei denen niedrigere Abstandswerte zum Tragen kommen.
Link zum Entwurf des
geänderten Windenergie-Erlasses:
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/windenergie-erlass_12.9.17.pdf
Link zur vollständigen
Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände:
https://lkt-nrw.de/media/2997/stellungnahme-zum-entwurf-eines-windenergieerlasses-26062015.pdf
Anlage: Schnellbrief 265/2017
des Städte- und Gemeindebundes NRW