Betreff
Entwurf Windenergieerlass 2017
Informationen zum aktuellen Entwurf der Änderung des Windenergie-Erlasses von 2015 durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen
Vorlage
101/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Die Landesregierung argumentiert, dass sie zukünftig den Ausbau der Windenergie stärker an den Interessen der Anwohner orientieren und den Schutz von Natur und Um­welt sicherstellen will. Dazu hat die Landesregierung Änderungen am Windenergie-Er­lass von 2015 beschlossen und den Entwurf nun in das Beteiligungsverfahren gegeben. Die Landesregierung ist der Auffassung, der Ausbau erneuerbarer Energien und insbe­sondere der Windenergie stößt in Nordrhein-Westfalen und andernorts in Deutschland zunehmend auf Vorbehalte in der Bevölkerung. Die Energiewende könne nur gelingen, wenn die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gegeben sei.

 

Die Landesregierung will in Zukunft den Ausbau der Windenergie umweltverträglich fort­setzen und das Repowering – den Ersatz älterer durch leistungsfähigere Anlagen – un­terstützen. Der geänderte Erlass wird als erster Schritt auf dem Weg zu einer Neuaus­richtung der Windenergiepolitik in Nordrhein-Westfalen angesehen. Weitere Schritte, wie z.B. eine „Modifikationen“ des erst im Februar 2017 in Kraft getretenen Landesentwick­lungsplans NRW sollen folgen.

Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbänden können im Rahmen des Beteiligungs­verfahrens bis 20.10.2017 schriftlich Stellung nehmen. Außerdem gibt es zwei Anhörun­gen, je eine für Fachbehörden und Verbände. Anschließend werden die Stellungnah­men ausgewertet. Abhängig von ihrem Umfang soll die Änderung des Windenergieer­lasses voraussichtlich Anfang 2018 rechtsverbindlich werden.

Als wesentliche Änderung will die Landesregierung zukünftig nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1.500 Meter zwischen WEA und Wohngebieten einführen. Hierzu wurde ein Beispielfall konstruiert. Der Bau von Windenergieanlagen in Nutz- und Wirt­schaftswäldern soll untersagt werden. Der Erlass soll auch die Kommunen stärken, in dem er den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beim Landschaftsschutz deut­lich mehr Spielraum als bisher gibt.

Nach Aussagen des Bundesverbandes Windenergie gingen 2016 in NRW 211 Anlagen in Betrieb, 2017 werden es nach Hochrechnungen rund 230 sein. Nach den Richtlinien der  aktuellen Änderungen werden ab 2018 kaum mehr neue Windenergieanlagen in NRW seitens des Verbandes erwartet.

Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und Hilfe zur Abwägung.

Am 17.10.2017 fand eine Anhörung seitens der Landesregierung statt. Im Anschluss formulierten die kommunalen Spitzenverbände am 19.10.2017 eine Stellungnahme.

Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände wecken die eingeplanten Änderungen falsche Erwartungen, die sich nicht rechtssicher realisieren lassen. So seien in einigen Passagen die Angaben zur Immissionsschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung unklar formuliert. Dadurch würde der Eindruck erweckt die Zulässigkeitsprüfungen hätten sich erschwert. Daneben wurden positive Aussagen zur Zulässigkeit von Windenergieanla­gen größtenteils entfernt. Auch der Beispielfall, bei dem ein Abstand der betreffenden Windenergieanlage zur Wohnbebauung von 1.500 m erforderlich sein soll, sei für die gemeindliche Festlegung von Tabuzonen ohne rechtlichen Wert. Der Städte- und Ge­meindebund plädiert daher dafür das Beispiel entfallen zu lassen oder erheblich zu prä­zisieren. Dazu gehörten auch Beispielfälle, bei denen niedrigere Abstandswerte zum Tragen kommen.

 

Link zum Entwurf des geänderten Windenergie-Erlasses:

https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/windenergie-erlass_12.9.17.pdf

 

Link zur vollständigen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände:

https://lkt-nrw.de/media/2997/stellungnahme-zum-entwurf-eines-windenergieerlasses-26062015.pdf

 

Anlage: Schnellbrief 265/2017 des Städte- und Gemeindebundes NRW