Betreff
Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“
hier: Beschluss zur Qualifizierung der Planung im Sinne einer Klimaschutzsiedlung
Vorlage
100/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ im Sinne einer Klimaschutzsiedlung zu qualifizieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme in das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ zu beantragen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 30.11.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ gefasst.

 

Die Stadt Kamen ist bestrebt, im Rahmen der Bauleitplanung einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieverwendung zu leisten. Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 10.03.2016 das integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen (IKSK) als wichtigen Bestandteil zum kommunalen Umwelt- und Klimaschutz beschlossen. Das Klimaschutzkonzept beinhaltet die Maßnahme Nr. 4 „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ (siehe Anlage).

 

Im Rahmen der Entwurfsplanung entstand die Idee, die städtebauliche Konzeption im Sinne einer Klimaschutzsiedlung zu qualifizieren und das Projekt für das Landesprogramm „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ anzumelden.

 

Als Bestandteil der nordrhein-westfälischen Energie- und Klimaschutzstrategie sollen mit dem Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ die wärmebedingten CO2-Emissionen in Wohnsiedlungen konsequent reduziert werden. Hierfür können alle Technologien, die zur CO2-Einsparung geeignet sind, eingesetzt werden. Planer und Investoren haben dadurch die Freiheit, aus einer großen Bandbreite innovativer Gebäudestandards und Versorgungsvarianten auszuwählen (siehe Anlage).

 

Die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung ist an verschiedene städtebauliche Parameter gekoppelt, deren Prüfung durch eine Auswahlkommission des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Mit der Anerkennung der Siedlung als Klimaschutzsiedlung können Bauherren in dem Gebiet verbesserte Förderkonditionen bei der Errichtung von Gebäuden im Zusammenhang mit der rationellen Energie- und Wärmeversorgung erreichen.

 

Die Klimaschutzsiedlung soll insgesamt umweltorientiert entwickelt werden und aus baugestalterischer sowie städtebaulicher Sicht ein ablesbares Quartier mit dörflichem Charakter bilden.


Anlagen:

 

-     IKSK-Maßnahme Nr. 4 „Klimaschutz in der Bauleitplanung“

-     Flyer „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“