hier: Beschluss zur Qualifizierung der Planung im Sinne einer Klimaschutzsiedlung
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ im Sinne einer Klimaschutzsiedlung zu qualifizieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme in das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ zu beantragen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom
30.11.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me
„Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ gefasst.
Die Stadt Kamen ist bestrebt, im Rahmen der Bauleitplanung einen lokalen
Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieverwendung zu leisten. Der
Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 10.03.2016 das integrierte
Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen (IKSK) als wichtigen Bestandteil zum
kommunalen Umwelt- und Klimaschutz beschlossen. Das Klimaschutzkonzept
beinhaltet die Maßnahme Nr. 4 „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ (siehe
Anlage).
Im Rahmen der Entwurfsplanung entstand die Idee, die städtebauliche
Konzeption im Sinne einer Klimaschutzsiedlung zu qualifizieren und das Projekt
für das Landesprogramm „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“
anzumelden.
Als Bestandteil der nordrhein-westfälischen Energie- und
Klimaschutzstrategie sollen mit dem Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in
Nordrhein-Westfalen“ die wärmebedingten CO2-Emissionen in
Wohnsiedlungen konsequent reduziert werden. Hierfür können alle Technologien,
die zur CO2-Einsparung geeignet sind, eingesetzt werden. Planer und
Investoren haben dadurch die Freiheit, aus einer großen Bandbreite innovativer
Gebäudestandards und Versorgungsvarianten auszuwählen (siehe Anlage).
Die Entwicklung
einer Klimaschutzsiedlung ist an verschiedene städtebauliche Parameter
gekoppelt, deren Prüfung durch eine Auswahlkommission des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen erfolgt. Mit der Anerkennung der Siedlung als
Klimaschutzsiedlung können Bauherren in dem Gebiet verbesserte
Förderkonditionen bei der Errichtung von Gebäuden im Zusammenhang mit der
rationellen Energie- und Wärmeversorgung erreichen.
Die
Klimaschutzsiedlung soll insgesamt umweltorientiert entwickelt werden und aus
baugestalterischer sowie städtebaulicher Sicht ein ablesbares Quartier mit
dörflichem Charakter bilden.
Anlagen:
- IKSK-Maßnahme Nr. 4 „Klimaschutz in
der Bauleitplanung“
- Flyer „100 Klimaschutzsiedlungen in
Nordrhein-Westfalen“