Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW - Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern
Vorlage
091/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW - Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern -, als unzulässig zurückzuweisen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Email vom 18.07.2017 regt der Bundestagsabgeordnete, Herr Dr. Alexander Soranto Neu, an, dass der Rat beschließen möge, Jugendliche und deren Eltern, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorstehe, anzuschreiben und über die beabsichtigte Daten­weitergabe zu informieren. Dem Schreiben soll ein Musterwiderspruch beigefügt werden.

 

Nach § 24 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständige Gremium.

 

Der vorliegende Antrag ist ohne weitere inhaltliche Befassung als unzulässig zurückzuweisen, da der Anregung kein Sachanliegen zugrunde liegt. Vorliegend soll in rechtsmissbräuchlicher Weise eine öffentliche Stelle in Anspruch genommen werden.

 

Alle Städte und Gemeinden in NRW haben gleichlautende Anregungen des Bundestagsabge­ordneten Herrn Dr. Neu erhalten.

 

Die Auffassung der Verwaltung und die Vorgehensweise wird auch vom Städte- und Gemeinde­bund NRW gestützt (siehe Anlage).