hier: Satzungsbeschluss
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
in der derzeit gültigen Fassung:
1. über die im Rahmen der Beteiligung der
Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der beigefügten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung
"Uhlandstraße/Lindenallee"
gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem beigefügten
Lageplan dargestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Am 15.11.2011
hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen die Spiel- und Bolzplatzana-
lyse,
Stadtteilbezogene Fortschreibung Teil 1/2011, Kamen-Methler beraten und
mehrheitlich
beschlossen. In
Folge dessen werden insgesamt sieben nicht mehr benötigte Spielplatzflä-
chen im
Stadtteil Kamen-Methler geschlossen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 20.03.2012 die
Einleitung eines
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee"
gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.
Die weiteren
Verfahrensschritte wurden gemäß BauGB sowie BauNVO in den jeweils gültigen
Fassungen durchgeführt.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) i.V.m. § 13 (2) BauGB fand im Zeitraum
vom 08.06.2015 bis 10.07.2015.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. §
13 (2) und (3) BauGB fand parallel im Zeitraum vom 14.06.2017 - 14.07.2017
statt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde am 02.06.2017 im Amtsblatt
15/2017 der Stadt Kamen ortsüblich bekannt gemacht.
Im Zuge der
dargelegten Beteiligungsverfahren sind Anregungen vorgebracht worden.
Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander
gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und
Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind
der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag
beigefügt.
Der
Änderungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee" der
Stadt Kamen vom 10.05.1966. Mit Rechtskraft der 2. Änderung werden die
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Änderungsbereich aufgehoben.
Der Planungsraum
liegt im Stadtteil Kamen Methler und befindet sich östlich der Lindenallee
innerhalb des Wilhelm-Busch-Rings. Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von
ca. 1.300 m².
Im Regionalplan
des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist
die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Ziele der
Änderung des Bebauungsplanes entsprechen insofern den Zielen der Raumordnung.
Der
Änderungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb des Geltungsbereichs des
rechtskräftigen
Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna. Es werden für
den Bereich des
Plangebiets keine konkreten Festsetzungen getroffen.
Im Flächennutzungsplan
der Stadt Kamen ist dieser Bereich als "Wohnbaufläche" dargestellt.
Der Plan ist somit aus dem FNP abgeleitet.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/ Lindenallee"
Anlage 2: Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH: Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan „Max-und-Moritz-Weg“ in Kamen-Methler.; Münster, 30.1.2013. Hier: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 Ka-Me 2. Aänderung
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee" (Entwurf)
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/ Lindenallee" (Entwurf)
Anlage 5: Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag
Anlage 6: Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag