Nach diversen Differenzierungen der Werte des
Jahresabschlusses 2016 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte weist die
Betriebsabrechnung 2016 eine geringfügige Unterdeckung in Höhe von
-2.358,42 € aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung
basiert hauptsächlich darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation
keinen Erlös darstellt (rd. 383 T€),
-
periodenfremde Erträge (insbesondere aus Auflösung
von Rückstellungen für Swap) ebenfalls keine betriebsbedingten Erlöse
darstellen (rd. 359 T€)
-
die kalkulatorischen Kosten bei der Betriebsabrechnung
und der Kalkulation (Abschreibungen und Zinsen) höher ausfallen, als die
handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und
Verlustrechnung (Differenz Zinsen:2.687 T€, Abschreibungen 527 T€; insgesamt
rd. 3.214 T€),
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung (rd. 334 T€), Nachveranlagungen des
Lippeverbandes für frühere Jahre (295 T€) und Aufwand für Swaps (rd. 403
T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten
des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt betrachtet errechnet sich das
Betriebsergebnis 2016 aus folgenden Wertveränderungen im Vergleich zum
Jahresabschluss 2016:
|
Ergebnis Jahresabschluss 2016 |
2.908 T€ |
./. |
Erlöse
Klärschlamm |
11 T€ |
./. |
Ertrag aus
Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse |
383 T€ |
./. |
sonstige
periodenfremde Erträge |
359 T€ |
+ |
Aufwendungen für
die Gewässerunterhaltung |
334 T€ |
+ |
Nachveranlagung
Lippeverband für frühere Jahre |
295 T€ |
+ |
Aufwand
Klärschlammabfuhr |
6 T€ |
./. |
Mehr
kalkulatorische Abschreibung |
527 T€ |
+ |
Personalaufwand
für Klärschlammentsorgung |
2 T€ |
+ |
Periodenfremder
Aufwand |
17 T€ |
+ |
Aufwand für
Swaps |
403 T€ |
./. |
Mehr
kalkulatorische Zinsen |
2.687 T€ |
= |
Betriebsergebnis 2016 |
-2 T€ |
Somit ergibt sich nach
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine Kostenunterdeckung in
Höhe von -2.358,42 €.
Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz
3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
(als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Folgende Kostenüber-bzw. -unterdeckungen sind aus
den Vorjahren noch auszugleichen:
Unterdeckung 2014: - 307.571,75 € (davon 108.000 € in 2017 bereits eingestellt)
Überdeckung 2015: + 97.122,81 €
Unterdeckung 2016: - 2.358,42 €
Wie diese Vorgaben des KAG NRW bei den
kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab 2018 Anwendung finden, muss zu
gegebener Zeit (ab Herbst 2017) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der
Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und Parameter für das kommende
Wirtschaftsjahr 2018 vorliegen.
Anlagen:
Betriebsabrechnung