Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
033/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:

 

 

Behindertenbeirat

bisher

neu

ordentl. Mitglied

Franz Hugo Weber

Andre Miska

 

 

 

Familien-, Sozial- und

Generationenausschuss

 

 

stv. Mitglied

Helmut Krause

Gisela Windmüller

 

 

 

Jugendhilfeausschuss

 

 

ordentl. Mitglied

Alexandra Schmidt

Christoph Hoch

stv. Mitglied

Peter Resler

Alexandra Möller

 

 

 

Planungs- und Straßen-

verkehrsausschuss

 

 

stv. Mitglied

Ingolf Pätzold

Leon Scherff

 

 

 

Schul- und Sportausschuss

 

 

stv. Mitglied

Norman Müller

Lukas Thiel

 

 

 

Umwelt- und Klimaschutz-

ausschuss

 

 

stv. Mitglied

Ingolf Pätzold

Matthias Meschede

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 09.03.2017 beantragt die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Unna eine Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und aner­kannten Träger an. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.

 

Die bisherigen Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Kreis Unna, Frau Alexandra Schmidt (ordtl. Mitglied) und Herr Peter Resler (stv. Mitglied), stehen für eine Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung.

 

Zur Nachbesetzung schlägt die Arbeiterwohlfahrt deshalb als ordentliches Mitglied Herrn Christoph Hoch und als stellvertretendes Mitglied Frau Alexandra Möller vor.

 

Herr Franz Hugo Weber hat sein Mandat als ordentliches Mitglied im Behindertenbeirat niedergelegt, Herr Ingolf Pätzold hat sein Mandat als stv. Mitglied im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss und als stv. Mitglied im Umwelt- und Klimaschutzausschuss niedergelegt und Herr Norman Müller hat sein Mandat als stv. Mitglied im Schul- und Sportausschuss niedergelegt.

 

Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewor­denen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl ange­hörte. Dies gilt analog auch für die Besetzung der Beiräte durch Gruppen und Verbände.

 

Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.