Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Behindertenbeirat |
bisher |
neu |
ordentl. Mitglied |
Franz Hugo Weber |
Andre Miska |
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Familien-, Sozial- und Generationenausschuss |
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stv. Mitglied |
Helmut Krause |
Gisela Windmüller |
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Jugendhilfeausschuss |
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ordentl. Mitglied |
Alexandra Schmidt |
Christoph Hoch |
stv. Mitglied |
Peter Resler |
Alexandra Möller |
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Planungs- und Straßen- verkehrsausschuss |
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stv. Mitglied |
Ingolf Pätzold |
Leon Scherff |
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Schul- und Sportausschuss |
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stv. Mitglied |
Norman Müller |
Lukas Thiel |
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Umwelt- und Klimaschutz- ausschuss |
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stv. Mitglied |
Ingolf Pätzold |
Matthias Meschede |
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Schreiben vom 09.03.2017 beantragt die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Unna eine Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger an. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.
Die bisherigen Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Kreis Unna, Frau Alexandra Schmidt (ordtl. Mitglied) und Herr Peter Resler (stv. Mitglied), stehen für eine Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung.
Zur Nachbesetzung schlägt die Arbeiterwohlfahrt deshalb als ordentliches Mitglied Herrn Christoph Hoch und als stellvertretendes Mitglied Frau Alexandra Möller vor.
Herr Franz Hugo Weber hat sein Mandat als ordentliches Mitglied im Behindertenbeirat niedergelegt, Herr Ingolf Pätzold hat sein Mandat als stv. Mitglied im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss und als stv. Mitglied im Umwelt- und Klimaschutzausschuss niedergelegt und Herr Norman Müller hat sein Mandat als stv. Mitglied im Schul- und Sportausschuss niedergelegt.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewordenen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Dies gilt analog auch für die Besetzung der Beiräte durch Gruppen und Verbände.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.
Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.