Betreff
Widmung der Bertolt-Brecht-Straße nach § 6 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
031/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Eigentum der Stadt Kamen stehende Verkehrsfläche der Bertolt-Brecht-Straße zu widmen. Die Anbindung an die L 663 ist als Haupterschließungsstraße zu widmen. Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die innere Erschließung der Wohnbaufläche übernimmt, ist als verkehrsbe­ruhigter Bereich zu widmen. Der Weg, der aus dem Kreisverkehr heraus nach Osten führt, ist als Rad- und Fußweg zu widmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 Heeren-Werve sind alle Grundstücke verkauft worden und die Erschließungsbeiträge sind von den Erwerben abgelöst worden. Der letzte fällige Erschließungs­beitrag für ein Grundstück an der Bertolt-Brecht-Straße ist zum 02. März 2017 verbucht worden.

 

Die Heinrich-Böll-Straße und die Ingeborg-Bachmann-Straße konnten bereits früher gewidmet werden, da die von diesen Straßen erschlossenen Grundstücke früher verkauft worden waren (s. Kamener Bekanntmachungen 03/2016 vom 03.03.2016). Zum Zeitpunkt der Widmung dieser zwei Straßen standen noch Grundstücke an der Bertolt-Brecht-Straße zum Verkauf.

 

Die Bertolt-Brecht-Straße ist plangemäß ausgebaut worden; sie soll daher nunmehr gewidmet werden.

 

Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen gemäß § 9 (1) Nr. 11 BauGB die Verkehrs­flächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden.

 

Im Bebauungsplan Nr. 17 Ka-Heeren-Werve ist die Bertolt-Brecht-Straße rechtlich zweigeteilt worden. Zum Einen in eine Verkehrsfläche und zum Anderen in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung.

 

Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die Zufahrt von der Heerener Straße zum Wohngebiet dar­stellt, ist als Straßenverkehrs­fläche ausgewiesen. So erfolgt laut Begründung zum Bebauungsplan die Anbindung an die äußere verkehrliche Erschließung nach Süden an die Heerener Straße (L 663). Die Anbindung an die L 663 soll daher als Haupterschließungs­straße gewidmet werden.

 

Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die innere Erschließung der Wohnbaufläche übernimmt, ist ent­sprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes als Wohnbau­fläche mit besonderer Zweckbestim­mung – verkehrsberuhigter Bereich – ausgebaut worden. Straßenverkehrsrechtlich ist die Bertolt-Brecht-Straße durch die Aufstellung der Zeichen 325 StVO bereits verkehrsberuhigter Bereich gewor­den. Straßenrechtlich soll  dies nunmehr durch Widmung dieses Teils der Bertolt-Brecht-Straße als verkehrsbe­ruhigter Bereich nachvollzogen werden.

 

Der Bebauungsplan weist darüber hinaus einen Rad- und Fußweg am östlichen Ende des Hauptzuges der Bertolt-Brecht-Straße aus. Der Rad- und Fußweg soll ebenfalls entsprechend gewidmet werden.


Anlagen:

 

Entwurf Allgemeinverfügung