Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die im Eigentum der Stadt Kamen stehende Verkehrsfläche der
Bertolt-Brecht-Straße zu widmen. Die Anbindung an die L 663 ist als
Haupterschließungsstraße zu widmen. Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die
innere Erschließung der Wohnbaufläche übernimmt, ist als verkehrsberuhigter
Bereich zu widmen. Der Weg, der aus dem Kreisverkehr heraus nach Osten führt,
ist als Rad- und Fußweg zu widmen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 Heeren-Werve sind alle Grundstücke
verkauft worden und die Erschließungsbeiträge sind von den Erwerben abgelöst
worden. Der letzte fällige Erschließungsbeitrag für ein Grundstück an der
Bertolt-Brecht-Straße ist zum 02. März 2017 verbucht worden.
Die Heinrich-Böll-Straße und die Ingeborg-Bachmann-Straße konnten
bereits früher gewidmet werden, da die von diesen Straßen erschlossenen
Grundstücke früher verkauft worden waren (s. Kamener Bekanntmachungen 03/2016
vom 03.03.2016). Zum Zeitpunkt der Widmung dieser zwei Straßen standen noch
Grundstücke an der Bertolt-Brecht-Straße zum Verkauf.
Die Bertolt-Brecht-Straße ist plangemäß ausgebaut worden; sie soll daher
nunmehr gewidmet werden.
Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen gemäß § 9 (1) Nr. 11
BauGB die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
festgesetzt werden.
Im Bebauungsplan Nr. 17 Ka-Heeren-Werve ist die Bertolt-Brecht-Straße
rechtlich zweigeteilt worden. Zum Einen in eine Verkehrsfläche und zum Anderen
in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung.
Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die Zufahrt von der Heerener
Straße zum Wohngebiet darstellt, ist als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. So erfolgt
laut Begründung zum Bebauungsplan die Anbindung an die äußere verkehrliche
Erschließung nach Süden an die Heerener Straße (L 663). Die Anbindung an die L
663 soll daher als Haupterschließungsstraße gewidmet werden.
Der Teil der Bertolt-Brecht-Straße, der die innere Erschließung der
Wohnbaufläche übernimmt, ist entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes als
Wohnbaufläche mit besonderer Zweckbestimmung – verkehrsberuhigter Bereich –
ausgebaut worden. Straßenverkehrsrechtlich ist die Bertolt-Brecht-Straße durch
die Aufstellung der Zeichen 325 StVO bereits verkehrsberuhigter Bereich geworden.
Straßenrechtlich soll dies nunmehr durch
Widmung dieses Teils der Bertolt-Brecht-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
nachvollzogen werden.
Der Bebauungsplan weist darüber hinaus einen Rad- und Fußweg am
östlichen Ende des Hauptzuges der Bertolt-Brecht-Straße aus. Der Rad- und
Fußweg soll ebenfalls entsprechend gewidmet werden.
Anlagen:
Entwurf Allgemeinverfügung