Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage
der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr
2017/2018 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Vorlage
022/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2017/2018 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Letztlich folgt daraus auch die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März 2017 nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz).

 

Besonderheit Planungsgarantie: Wenn die Summe der Kindpauschalen, die eine Einrichtung nach dem Anmeldestand zum 15.03.2017 für die Monate August 2017 - Januar 2018 zu erwarten hat, unter den Wert der Summe der Kindpauschalen sinkt, der sich aufgrund der tatsächlichen Belegung für die Monate August 2016 - Januar 2017 ergibt, werden die Abschlagszahlungen ab August 2017 auf Grundlage des § 21e KiBiz (Planungsgarantie) bewilligt und nicht auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung.

 

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

Um den Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kindergartenjahr 2017/2018 in ausreichendem Umfang sicherzustellen, wurde die Platzzahl in Absprache mit den Fachberatungen der Träger und den Einrichtungsleitungen im Rahmen des § 18 Abs. 3 KiBiz erhöht. In besonderen Einzelfällen wurden zudem die Genehmigungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) –Landesjugendamt- eingeholt.

 

Der Sozialraum Kamen-Süd ist hinsichtlich der u3-Plätze und ü3-Plätze unterrepräsentiert, wie bereits in der JHA-Sitzung im Oktober 2016 dargestellt. Aus diesem Grund wurden konstruktive Gespräche mit den Trägern bezüglich etwaiger Aus­baumöglichkeiten geführt. Nunmehr besteht in der Kath. Kita „St. Christophorus“ die Option, zeitnah mit Beginn des Kindergartenjahres das Platzangebot auszuweiten. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Räumlichkeiten hergerichtet. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den LWL, beabsichtigt die örtliche Jugendhilfeplanung, das Betreuungsplatzangebot in der Einrichtung um eine Gruppenform III mit 20 Plätzen für Kinder ab drei Jahren zu erweitern. Diese Kindpauschalen werden einrichtungsbezogen im Zuschussantrag angemeldet und fließen auch in die Bedarfsfeststellung gem. § 18 Abs. 2 KiBiz ein.

 

Der Neubau der AWO Kita „Nistkasten“ wird auf dem jetzigen Grundstück erfolgen. Mit dem Beginn der Abrissarbeiten wird in den nächsten Monaten gerechnet. Während der Bauphase soll der Kita-Betrieb aufrechterhalten werden, so dass vom Träger geeignete Container angemietet und in unmittelbarer Umgebung zur AWO Kita „Atlantis“ aufgestellt werden.

Ferner wird auch die AWO Kita „Brausepulver“ überplant. Nach derzeitigem Planungsstand wird eine Fertigstellung zum 01.08.2019 anvisiert. Auch bei diesem Neubauvorhaben soll während der Bauphase die Betreuung der Kinder sichergestellt sein. Zu diesem Zweck werden auch dort voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 entsprechende Container angemietet.

Für die anstehende Zuschussbeantragung für das Kindergartenjahr 2017/2018 bedeutet dies, dass beide Kitas in Mietobjekten (vorher: Eigentum) betrieben werden und in Folge dessen Zuschüsse zu den Kaltmieten in Form von Pauschalen gem. § 20 KiBiz i.V.m. §§ 6 ff. DVO-KiBiz gewährt werden. Im Rahmen der Antragstellung beim Land können ausschließ­lich bezuschussungsfähige Jahresmietpauschalen geltend gemacht werden. Da insbeson­dere bei der Kita „Brausepulver“ absehbar ist, dass die Voraussetzungen nur einige Monate im Kindergarten­jahr 2017/2018 vorliegen werden, wird mit einer späteren Erstattungspflicht der anteiligen Landeszuschüsse geplant.

 

Betreuungsplätze in Kitas im Vergleich

 

u3-Plätze

ü3-Plätze

Gesamt

KGJ 2016/2017

279

1004

1283

KGJ 2017/2018

282

1031

1313

 

 

 

 

 

Familienzentren

Derzeit sind in Kamen sechs Einrichtungen als Familienzentren zertifiziert. Aufgrund der Zuteilung eines weiteren Kontingentes durch die Landesregierung im Kindergartenjahr 2016/2017 wurde ein neues Familienzentrum in Kamen-Mitte errichtet. Die AWO Kita „Flohkiste“ befindet sich aktuell noch in der Zertifizierungsphase. Ein weiterer Ausbau der Familienzentren ist für das Kindergartenjahr 2017/2018 nicht vorgesehen.

 

 

Integrative Betreuung

Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr 2017/2018 zunächst ausschließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 20 Kinder). Die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten, werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli) nachgemeldet.

 

 

Kindertagespflege

Der Landeszuschuss für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt gemäß § 22 Abs. 1 KiBiz 781,00 €, soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszuschuss nach § 21 KiBiz (Kindpauschale) gewährt wird.Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt 120 Tagespflegeplätzen (= 93.720,00 €) im Kindergartenjahr 2017/2018 vor.

 

 

Landeszuschüsse

Zum Stichtag 15.03.2017 werden Landeszuschüsse (LZ) wie folgt beantragt:

 

Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 1 KiBiz:                                                        4.058.450,72 €

Miete, eingruppige Einrichtung gem. § 21 Abs. 8 KiBiz:                                      42.151,10 €

Zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 2 KiBiz:           210.694,87 €

Verfügungspauschale gem. § 21 Abs. 3 KiBiz:                                                  124.000,00 €

Zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 KiBiz                                            78.000,00 €

FamZ mit besonderem Unterstützungsbedarf gem. § 21 Abs. 6 KiBiz:                 1.000,00 €

Tagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz                                                                    93.720,00 €

 

Landeszuschuss gesamt:                                                                            4.608.016,69 €

Hinweis: Dieser Betrag berechnet sich aus den Gruppenformtabellen

und berücksichtigt nicht die Planungsgarantie.

 

LZ für plusKita-Einrichtungen gem. § 21a KiBiz                                                  125.000,00 €

LZ für zusätzliche Sprachförderung gem. § 21b KiBiz                                          55.000,00 €