Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung in der Kath. Kindertageseinrichtung “St. Christophorus“ in der Hegelstraße 6, 59174 Kamen
Vorlage
021/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erweiterung der Kindertagesbetreuung in der kath. KiTa "St. Christophorus", Hegelstraße 6, 59174 Kamen

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die neue Gruppe abzuschließen. 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der Kinderbetreuung durch die Schaffung von einer zusätzlichen Gruppe für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen 3 – bis 6 Jahren in der kath.  Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ als erforderlich angesehen.

 

Im gesamtstädtischen Vergleich ist der Sozialraum Südkamen  im Bereich der ü3-Plätzen unterre­präsentiert. Um der wachsenden Bedarfsnachfrage durch die Eltern gerecht zu werden, ist es notwendig, hier weitere Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

 

In Abstimmung mit dem Träger ist in einem ersten Schritt  beabsichtigt unter Einbeziehung der Räume des Pfarrheimes eine Gruppenform III mit 20 ü3-Plätzen zum 01.08.2017 in Betrieb zu nehmen. Diesbezüglich Abstimmungsgespräche mit dem Landesjugendamt zu den räumlichen Möglichkeiten  laufen derzeit noch, die Betriebserlaubnis ist aufgrund des vorhandenen Raumangebotes jedoch in Aussicht gestellt.

 

In einem nächsten Schritt ist geplant, auf dem Gelände der Einrichtung einen Anbau zu verwirklichen, wodurch die Einrichtung später vierzügig betrieben werden soll (2 x GF I, 1 x GF II und 1 x GF III).

 

Die diesbezüglichen Planungen werden derzeit von der kath. Kirchengemeinde vorgenommen und werden nach Vorlage der Pläne in einer späteren Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt und zur Entscheidung eingebracht.

 

Die Schaffung der zusätzlichen Gruppe bedingt für den Träger laufend höhere Betriebs­kosten. Die Kirchengemeinde erklärte in diversen Gesprächen, dass sie den gesetzlichen Trägeranteil für eine weitere Gruppe nicht tragen könne, da die jährlichen KiBiz-Zuschüsse nicht auskömmlich und die Rücklagen weitestgehend aufgezehrt seien.

Wie oben dargestellt, wird der Ausbau der u3-Betreuung durch die Schaffung einer zu­sätz­lichen Gruppe in der Kath.  Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ als erforderlich ange­sehen.

Analog der üblichen Vorgehensweise bei der Schaffung neuer u3-Plätze in kirchlicher Trägerschaft (hier: Ev. Kita „Henri-David-Str.“, Ev. Kita „Otto-Prein-Str.“) schlägt die Verwaltung daher die vollständige Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche Gruppe in Höhe von 12 % vor.