Betreff
Wahl eines ordentlichen Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
012/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:

 

bisher:             Dirk Ebbinghaus

 

neu:                 Wilhelm Kemna

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Herr Dirk Ebbinghaus war bislang ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er hat sein Mandat am 11.01.2017 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vor­schlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger Wilhelm Kemna vorgeschlagen.