Betreff
Erhöhung der Beteiligung der GSW an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH + Co. KG sowie der damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an der Komplementär-GmbH und an Projektgesellschaften
Vorlage
006/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 09.12.2016 an und stimmt folgendem Beschluss der Vertreter der Gesellschafterversammlung zu:

 

a)     Die GSW erhöht ihre Kommanditeinlage bei der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) um bis zu 400.000,- Euro auf bis zu 3,4 Mio. Euro. Mit der vorstehenden Erhö­hung der Beteiligung zwingend verbunden ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Erneuer­bare Energien Verwaltungs-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

b)     Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung zwingend verbunden ist außerdem die Erhö­hung der mittelbaren Beteiligung der GSW an den von der TEE derzeit oder künftig ge­haltenen Gesellschaften, in denen Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen.

 

c)     Die Zustimmung zum Abschluss und Eintritt in sämtliche Verträge, die im Rahmen der Erhöhung der Beteiligung erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beabsichtigt, ihre Beteiligung an der TEE um bis zu 400.000,- Euro zu erhöhen. Mit der Beteiligungserhöhung ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft verbunden.

 

Außerdem ist mit der Erhöhung der Beteiligung die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an den von der TEE derzeit oder künftig gehaltenen Gesellschaften, in denen Projekte realisiert werden, verbunden. Die Projekte müssen den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertra­ges der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen. Für den Erhöhungsvorgang gelten weiterhin die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den Gremien im Jahre 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurden.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 09.12.2016 wurde die o. g. Beteiligungserhöhung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausge­sprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf die Vorlage für den Aufsichtsrat der GSW verwiesen.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommu­nen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung ge­geben.

 


Anlagen:

 

Vorlage Aufsichtsrat