Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
bisher: Kerstin Heidler
neu: Volker Sekunde
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Frau Kerstin Heidler war bislang stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie hat ihr Mandat am 31.07.2016 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Volker Sekunde vorgeschlagen.