hier: aktualisiertes Verkehrsgutachten des Büros Ambrosius Blanke
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Straßenverkehrssauschuss nimmt das aktualisierte Verkehrsgutachten des Büros Ambrosius Blanke aus Juli 2016 zustimmend als Grundlage der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zur Kenntnis.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Stadt Unna
beabsichtigt die Entwicklung einer Gewerbefläche im Bereich der Stadtgrenze
Kamen-Unna, südlich des Kamen Karree. Bereits im Jahr 2002 haben hierzu die Räte
der Stadt Unna und der Stadt Kamen eine
Absichtserklärung zur gemeinsamen Entwicklung eines interkommunalen
Gewerbegebietes in diesem Bereich beschlossen. Vorgesehen war die Entwicklung
von insgesamt ca. 37 ha.
Das neue
Gewerbegebiet sollte zum einen über die vorhandenen Erschließungsanlagen des
Kamen Karree und zum anderen über die geplante L663n mit Unnaer Westtangente
und zweitem Anschluss an die L 678 (Kamener Straße) an das Straßennetz
angebunden werden.
Zur Realisierung
des gemeinsamen Gewerbegebietes Kamen-Unna in Verbindung mit der geplanten
Westtangente/L 663n hat das Ingenieurbüro Ambrosius Blanke im Mai 2011 ein
Verkehrsgutachten vorgelegt. Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen
hat in seiner Sitzung am 14.7.2011 beschlossen, dieses Gutachten zur Grundlage
der Bauleit- und Verkehrsplanung zu machen sowie weiterhin den
nachbarschaftlichen Konsens bei der Flächenentwicklung anzustreben.
Bereits 2011 hatte
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna (WFG) Mittel für den
Flächenerwerb aufgebracht. Rechtskräftig ist inzwischen ein kleinerer
Teilbebauungsplan UN 87 B „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen-Unna, nördliches
Teilgebiet“ mit der Zweckbestimmung Gewerbe, als Potentialfläche für die Firma
IKEA.
Die verbleibende
Fläche soll mit zwei weiteren Teilbebauungsplänen UN 87 A und UN 87 C
entwickelt werden.
Aufgrund der
Flächenverfügbarkeit wird durch die Stadt Unna derzeit das Planverfahren für
den Bebauungsplan UN 87 A mit einer Gesamtfläche von 16,7 ha vorangetrieben.
Eine baldige
Umsetzung der Straßenbauprojekte L 663n sowie Westtangente Unna sind derzeit
nicht absehbar. Daher soll nach den Planungen der Stadt Unna die verkehrliche
Erschließung des Plangebietes UN 87 A zunächst über den bestehenden
Kreisverkehr Kamen Karree und die Kreuzung Unnaer Straße /Kamener Straße /
Schattweg erfolgen. Das Plangebiet UN 87 C soll über eine zusätzliche
Straßenanbindung an die Kamener Straße angeschlossen werden.
Aufgrund der dieser
geänderten verkehrlichen Rahmenbedingungen kann somit aus Sicht der Stadt Kamen
das Verkehrsgutachten des Büros Ambrosius Blanke aus 2011 nicht mehr Grundlage
der weiteren Planungen sein. Ferner berücksichtigt das Gutachten nicht die
letzten Entwicklungen im Bereich des südlichen Kamen Karrees, sowie die durch
die WFG vorgenommenen Verbesserungen zur Leistungssteigerung des Knotenpunktes
Unnaer Straße / Kamen Karree/ Schattweg (zweiter Rechtsabbieger aus dem
Schattweg).
Im Zuge des
laufenden Bauleitplanverfahrens ist der Nachweis einer angemessenen
Verkehrserschließung zu erbringen. Aus diesem Grunde hat die Stadt Unna/WFG die
Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftrag gegeben. Hierbei waren die
derzeitigen Vorbelastung des signalisierten Knotenpunktes Unnaer Straße / Kamen
Karree / Schattweg und des Kreisverkehrs Kamen Karree durch aktuelle Zählungen
zu ermitteln und mit den Zusatzverkehren für unterschiedliche Varianten der
Flächenentwicklung zu maßgebenden Prognose-Verkehrsbelastungen zu überlagern.
Auf der Basis der Prognose-Frequenzen waren dann die Auswirkungen auf
Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der beiden maßgeblich Knotenpunkte für
unterschiedliche Entwicklungsvarianten zu bewerten.
Zur Beschreibung
der bestehenden Verkehrssituation wurde durch den Gutachter am Knotenpunkt
Unnaer Straße / Kamener Straße / Schattweg am Dienstag, den 14. Juni 2016, im
Zeitraum zwischen 15.00 und 18.00 Uhr, eine Verkehrszählung durchgeführt. Als
Vergleichsgrundlage liegen darüber hinaus Verkehrszähldaten vom Donnerstag, den
21. September 2006, vor. Für den Kreisverkehr Kamen Karree wurde eine
Verkehrszählung in der Nachmittagsspitzenstunde zwischen 16.00 und 17.00 Uhr
durchgeführt.
Auf Grundlage der
aktualisierten Knotenpunktbelastungen wurden vom Gutachter aufgrund möglicher
Entwicklungsvarianten des zukünftigen Gewerbegebietes drei Lastfallvarianten
untersucht:
Lastfall 1: Allgemeines
Gewerbegebiet
Lastfall 2: Allgemeine
Logistiknutzung
Lastfall 3: Konkretes Vorhaben
eines Investors (Logistik)
Auf der Basis der zugrunde
gelegten Flächenvorgaben und Annahmen ergeben sich für verschiedene Lastfälle
einer möglichen Flächenentwicklung die in der folgenden Tabelle dargestellten
Zusatzverkehrsanteile. Als ungünstiger Berechnungsfall ergeben sich hier die zu
erwartenden Zusatzverkehre für den Lastfall 3 für das konkrete Vorhaben eines
Investors mit einem Zusatzverkehrsaufkommen insgesamt von 238 Kfz/h in der
Spitzenstunde eines Normalwerktages.
Die Verteilung des
nutzungsbedingten Kfz-Verkehrs der geplanten Gewerbeflächen mit Bezug zum
umgebenden Straßennetz erfolgt nach Einschätzung der Verkehrslagegunst unter
Berücksichtigung der bestehenden, durch Zählung vor Ort ermittelten
Richtungsverteilung.
Der Zielverkehr (Zufluss)
erreicht die geplanten Nutzungen zu:
·
70% aus nördlicher Richtung über die
Unnaer Straße (B 233),
·
10% aus östlicher Richtung über den
Schattweg,
·
20% aus südlicher Richtung über die
Kamener Straße (L 678).
Der Quellverkehr (Abfluss)
verlässt die geplanten Nutzungen zu:
·
70% in nördliche Richtung über die
Unnaer Straße (B 233),
·
10% in östliche Richtung über den
Schattweg,
·
20% in südliche Richtung über die
Kamener Straße (L 678).
Des Weiteren wurden
die Auswirkungen einer nach der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 70 Ka
„Kamen Karree“ möglichen Erweiterung der Firma IKEA auf die Verkehrsmengen
durch den Gutachter untersucht:
Nach Angaben der Stadt Kamen
vom 20. Juli 2016 ergibt sich gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan eine mögliche
Verkaufsfläche von 25.000 m2 und gemäß Bauantrag vom August 2011
eine derzeit vorhandene Verkaufsfläche von 19.923,66 m2. Demzufolge
zeigt sich eine mögliche Erweiterung der Verkaufsfläche von 5.076,34 m2.
Die tageszeitliche Verteilung
erfolgt auf Basis der Tagesganglinie nach Tabelle 7. In der maßgeblich zu
betrachtenden Nachmittagsspitzenstunde am Nachmittag eines Normalwerktages
zwischen 16.00 und 17.00 Uhr sind demnach im vorliegenden Fall folgende
Zusatzverkehre zu erwarten:
Zielverkehr
Quellverkehr
16.00 - 17.00 Uhr: ... . 145 Kfz/h 136 Kfz/h
______________ _____________
Gesamtverkehr: 1.428 Kfz/Tag 1.428 Kfz/Tag
In der Regel ergibt sich kein
unmittelbar linear Zusammenhang zwischen einer Erweiterung der Verkaufsflächen
einer bereits bestehenden Einzelhandelsnutzung und dem zu erwartenden Kunden- und
Besucheraufkommen. Im vorliegenden Fall werden jedoch im Rahmen einer
worst-case-Betrachtung abmindernde
Synergieeffekte nicht in Ansatz gebracht.
Auch die möglichen
Auswirkungen der Entwicklung eines weiteren Teilbereiches (UN 87 C) unter Berücksichtigung
der damit verbundenen zusätzlichen Anbindung an die Kamener Straße in Unna
wurden in dem Gutachten betrachtet.
Die
zusammenfassende Bewertung des Gutachters zur Leistungsfähigkeit der
betrachteten Knotenpunkte unter Berücksichtigung der o.g. Entwicklungsannahmen
lautet:
Unnaer Straße / Kamener
Straße / Schattweg
Grundlage der
Leistungsüberprüfung sind die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Verfügung
gestellten signaltechnischen Unterlagen. Der Knotenpunkt wird verkehrsabhängig
gesteuert, so dass in den einzelnen Zufahrten bzw. Signalgruppen durch
unterschiedliche Verkehrszusammensetzung innerhalb des betrachteten
Stundenintervalls auch jeweils verschieden lange Grünzeiten in den einzelnen
Signalumläufen geschaltet werden. Aufgrund dieser stark streuenden
Grünzeitverteilungen kann die Berechnung der Leistungsfähigkeit jedoch nach den
Berechnungsverfahren nach dem Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen HBS nicht für verkehrsabhängige Steuerungen durchgeführt
werden. Im vorliegenden Fall werden daher hilfsweise und als
Vergleichsgrundlage der Auswirkungen zwischen den Belastungssituation der
Analyse und der Prognose die Grünzeiteinstellungen aus dem
Festzeitsignalprogramm zugrunde gelegt. Dieses Festzeitprogramm wird mit einer
Umlaufzeit von 114 sec betrieben und kommt nur zum Einsatz, wenn in allen
Zufahrten bzw. Signalgruppen eine durchweg konstant hohe Auslastung gegeben
ist. Die Analysen vor Ort haben jedoch einen durchaus stabilen Verkehrsablauf
erkennen lassen, bei dem nur zeitweise in einzelnen Verkehrsströmen sehr starke
Verkehrsnachfragen mit kurzzeitigen Rückstauerscheinungen aufgetreten sind, die
entsprechend längere Grünzeiten erfordern. Aufgrund der Erhebungsmethodik der
Zählungen vor Ort wurde in den betrachteten Nachmittagsstunden eine Umlaufzeit
zwischen 75 und 80 sec festgestellt. Die HBS-Berechnungen auf Basis des
Festzeitprogramms führen somit in der Grundtendenz zu einer eher konservativen
Betrachtung, bei der die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes unterschätzt
wird. Die praktische Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes fällt auch gestützt
auf die Beobachtungen vor Ort höher aus als in den nachfolgenden
HBS-Berechnungen rechnerisch dargestellt.
Die detaillierten
Leistungsfähigkeitsberechnungen verdeutlichen, dass an dem Knotenpunkt Unnaer
Straße / Kamener Straße / Schattweg mit den zugrunde gelegten
Grünzeiteinstellungen des Interkommunales Gewerbegebiet Unna / Kamen -
Verkehrsgutachten vorhandenen Festzeitprogramm mit einer Umlaufzeit von 114 sec
in allen Signalgruppen eine zumindest ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D
erreicht wird.
Durch die Entwicklung der
Plangebiete UN87A und UN87C sowie einer möglichen Verkaufsflächenerweiterung
der Firma IKEA und den damit verbundenen Zusatzverkehren ergeben sich
zwangsläufig leichte Erhöhungen der mittleren Wartezeiten in den betroffenen
Verkehrsströmen.
Die Erhöhung der mittleren
Wartezeiten führt jedoch in der Mehrzahl der betroffenen Verkehrsströme zu
keiner veränderten Bewertung der Verkehrsqualität gegenüber der bestehenden
Verkehrssituation. Ausgenommen ist lediglich der Linksabbiegestrom aus dem
Kamen Karree, der im Falle einer IKEA-Erweiterung mit einer Zunahme der
mittleren Wartezeit von der Qualitätsstufe C in die Qualitätsstufe D herabsinkt.
Dennoch wird auch in diesem Verkehrsstrom der Schwellenwert einer noch
ausreichenden Verkehrsqualität deutlich unterschritten.
Für die betrachteten
Gewerbeflächenentwicklungen kann somit am Knotenpunkt Unnaer Straße /Kamener
Straße / Schattweg eine insgesamt ausreichende Leistungsfähigkeit aufgezeigt
werden.
Gestützt auf die
HBS-Berechnungen und die Beobachtungen vor Ort ergeben sich darüber hinaus noch
Leistungsreserven für weitere möglichen Flächenentwicklungen im Umfeld.
Bei der Bewertung und
Interpretation der Berechnungsergebnisse ist zu beachten, dass sich die
vorhandene verkehrsabhängige Steuerung gegenüber der in der vorliegenden
Untersuchung zugrunde gelegten Festzeitsteuerung positiv auf die
Gesamtleistungsfähigkeit des Knotenpunktes auswirkt.
Kreisverkehr Kamen Karree
Grundlage der
Leistungsfähigkeitsüberprüfung ist der bestehende Kreisverkehr mit zweispurigen
Kreiszufahrten in den beiden Zufahrtsarmen Kamen Karree, einspurigen Zufahrten
in den Zufahrtsarmen Kamen Karree Süd und Zufahrt Plangebiet UN87A sowie einer
zweistreifigen Kreisfahrbahn.
In allen
Kreisverkehrszufahrten ergeben sich sowohl in der ANALYSE als auch in den
untersuchten PROGNOSE-Lastfällen mittlere Wartezeiten von weniger als 10
sec/Fz.
Ein Großteil der
Verkehrsteilnehmer kann den Kreisverkehr nahezu ungehindert ohne nennenswerte
Zeitverluste befahren.
Der Kreisverkehr Kamen Karree
ist auch nach der Entwicklung weiterer Gewerbeflächen bzw.
Verkaufsflächenerweiterungen als leistungsfähig mit hohen Kapazitätsreserven
einzustufen.
Das vollständige
Gutachten ist als Anlage beigefügt.