Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschauen und von Entgelten für freiwillige brandschutztechnische Leistungen“.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Das Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie das damit verbundene Außerkrafttreten des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetztes des Landes NRW machen eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschauen und von Entgelten für freiwillige brandschutztechnische Leistungen erforderlich.
Die Gebühren wurden neu kalkuliert und ergeben eine Steigerung der Gebühr für Vor-/ Nachbereitung der Brandverhütungsschau von 31,99 % sowie eine Steigerung von 29,10% der Gebühr für die gutachterliche Stellungnahme, das Brandschutzgutachten und -konzept. Diese Steigerung begründet sich hauptsächlich mit gestiegenen Personalkosten.