Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz für die Dauer von drei Jahren bis zum Endes des Kindergartenjahres 2018/2019.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 12.06.2014 insgesamt sieben Kamener Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen gem. § 16b KiBiz für die Dauer
von zunächst zwei Jahren anerkannt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung der seinerzeit ermittelten Sprachfördereinrichtungen weiterhin auszusprechen und zwar nun für die Dauer von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019.
Das KiBiz stellt in § 16b einige Anforderungen an die Sprachförder-Kitas: Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.
Bei Einführung des Förderpaketes zum 01.08.2014 wurden nach gemeinsamer Abstimmung mit den ortsansässigen Kita-Trägern und der Verwaltung folgende Kriterien bei der Festlegung zugrunde gelegt:
· Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird
· Anzahl der Kinder, die Sprachförderung nach Delfin IV erhielten.
Die Kriterien wurden zu jeweils 50% gewichtet.
Auf dieser Grundlage wurden folgende Kita als Sprachfördereinrichtungen ermittelt, anerkannt und mit den festgelegten Zuschusspaketen gefördert:
1. Einrichtung: AWO „Atlantis“ - Zuschusshöhe 15.000,00 €
2. Einrichtung: AWO „Sternstunde“ - Zuschusshöhe 10.000,00 €
3. Einrichtung: AWO „Flohkiste“ - Zuschusshöhe 10.000,00 €
4. Einrichtung: AWO „Nistkasten“ - Zuschusshöhe 5.000,00 €
5. Einrichtung: Kath. „Heilige Familie“ - Zuschusshöhe 5.000,00 €
6. Einrichtung: DRK „Monopoli“ - Zuschusshöhe 5.000,00 €
7. Einrichtung: Ev. „Kämerstr.“ - Zuschusshöhe 5.000,00 €
Finanzielle
Auswirkungen
-Keine-
Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung ohne kommunalen Anteil in Höhe von insgesamt 55.000,00 € je Kindergartenjahr, die in voller Höhe an die Träger der entsprechenden Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird. Der gewährte Zuschuss muss je Einrichtung mindestens 5.000,00 € betragen.