Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer
seiner Legislaturperiode nachstehende Mitglieder in den Aufsichtsrat der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen:
ordentliche
Mitglieder: stellvertretende
Mitglieder:
bisher Adrian Mork Stefan Helmken
neu Stefan Helmken Timon Lütschen
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach den §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Der Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen besteht gem. § 9 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 21 Mitgliedern, von denen 7 Mitglieder vom Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlzeit bestellt werden.
Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Herr Adrian Mork hat sein Ratsmandat zum 31.12.2015 niedergelegt. Er war ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bergkamen-Bönen. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die Fraktion B90/Die Grünen hat als Nachfolger Herrn Stefan Helmken vorgeschlagen.
Herr Stefan Helmken war bislang stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen.
Die Fraktion B90/Die Grünen hat als Stellvertreter Herrn Timon Lütschen vorgeschlagen.