Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates folgende Vertreter der Verwaltung benannt:
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ordentliches Mitglied |
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GSW Kamen, Bönen, Bergkamen – Aufsichtsrat |
Ralf Tost |
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Klinikum Westfalen GmbH – Gesellschafterversammlung |
Dr. Uwe Liedtke |
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stv.
Mitglied |
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GSW Kamen, Bönen, Bergkamen – Aufsichtsrat |
Dr. Uwe Liedtke |
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KBG – Gesellschafterversammlung |
Ingelore Peppmeier |
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Städte- und Gemeindebund NRW – Mitgliederversammlung |
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Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Für die Wahrnehmung der entsprechenden Mitgliedschaftsrechte im Aufsichtsrat der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen (ordentliches Mitglied), in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (stellvertretendes Mitglied), in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH (ordentliches Mitglied) und in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellvertretendes Mitglied) war bisher Herr Jörg Mösgen benannt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Mösgen zum 31.01.2016 aus dem Dienst der Stadt Kamen ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Der Bürgermeister benennt die Vertreter der Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.