Förderprogramm Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS)
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(GPA) hat das Förderprogramm Zuwendungen für die Durchführung
außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS)
in der Zeit vom 08.06.-15.06.2015 geprüft. Grundlage für die Prüfung war der §
105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den
Prüfungsbericht zu einer überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor.
Mit Schreiben vom 11.01.2016 wurde der
Prüfungsbericht den Mitgliedern des Rechungsprüfungsausschusses, deren Stellvertretern
sowie den Fraktionen zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach §
105 Abs. 5 GO NRW den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie
über das Ergebnis seiner Beratungen.
Der
Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 02.02.2016 beraten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden Beschluss:
Als
Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt
Kamen bekannt zu geben:
Die
Managementübersicht zu Beginn des Berichtes fasst die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung zusammen. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Stadt Kamen
die Förderakten sehr sorgfältig und transparent führt und die Zuwendungsvoraussetzungen
in den geprüften Schuljahren 2011/2012 bzw. 2012/2013 vollständig erfüllt
worden sind.
Weiterhin
wurden aber auch Feststellungen getroffen, die eine Korrektur oder Überprüfung
erforderlich machen oder es wurden Empfehlungen zu Verbesserungspotenzialen
ausgesprochen. Die Hinweise und Forderungen der Kommunalaufsicht werden umgesetzt.
Eine
Stellungnahme der Stadt Kamen gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist
laut Prüfungsbericht nicht erforderlich.
Die
Erhebungsgrundlage ist in Bezug auf das Betreuungsangebot „Verlässlicher
Ganztag“ zu prüfen.
Hinweise zum Sachstand:
Die Verwaltung hat bereits im Schul- und Sportausschuss am 15.02.2016 folgendes mitgeteilt:
Die Weiterverfolgung beziehungsweise ein Wiederaufgreifen der im Prüfbericht getroffenen Feststellungen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bewilligungsstelle.
Der Bericht wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg in Einzelpunkten mündlich besprochen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat aktuell zum Prüfbericht lediglich eine Nachfrage zum Sachverhalt der 1. Feststellung auf Seite 11 des Berichtes. Begründende Unterlagen dazu werden nachgereicht.
Nachfragen zu den übrigen Feststellungen sind von dort nicht zu erwarten. Die Bezirksregierung hat ausdrücklich bestätigt, dass seitens der Stadt Kamen der Zuwendungszweck voll und ganz erfüllt wurde.