Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an den mündlichen Abiturprüfungen 2016 werden folgende VertreterInnen benannt:
Gesamtschule
Städt. Gymnasium
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 27 Abs. 6 Ziff. 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gem. § 52 Schulgesetz NRW) vom 15.02.2005 in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen und der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu sein. Für das Städt. Gymnasium und die Gesamtschule Kamen ist je eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen.
Die mündlichen Abiturprüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:
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Städt. Gymnasium |
Gesamtschule Kamen |
4. Fach |
11.05.2016 12.05.2016 |
10.05.2016 11.05.2016 12.05.2016 |
1. bis 3. Fach |
22.06.2016 23.06.2016 |
08.06.2016 09.06.2016 10.06.2016 |
Zeugnisausgabe/Entlassfeier |
01.07.2016 |
18.06.2016 |
In den vergangenen Jahren wurden folgende Vertreter benannt:
Jahr Städt. Gymnasium Gesamtschule Kamen
2011 Frau Gerdes Herr Wältermann
2012 Frau
Dreher Frau
Gerdes
2013 Frau
Gerdes Herr
Eckardt
2014 Herr
Marc Herr
Ebbinghaus
2015 Frau Gerdes Herr Marc