Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2016 und die Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2019
Vorlage
072/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 201 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz­planung für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2019.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2019 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebs­verordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

1.    dem Erfolgsplan,

2.    dem Vermögensplan,

3.    der Stellenübersicht.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2016.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mittelherkunft).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 schließt

 

im Erfolgsplan

 

mit Erträgen in Höhe von                                   13.228.600,00

und Aufwendungen in Höhe von                        10.433.200,00

 

und im Vermögensplan

 

mit Einnahmen in Höhe von                                   9.875.000,00 €

und Ausgaben in Höhe von                                    9.875.000,00 €

 

ab.

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2016.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanz­planung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Auf­wen­dungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2015 bis 2019. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzu­beziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.