Betreff
Einsatz für die Einführung des Kommunalen Wahlrechtes für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten
Vorlage
005/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Kamen beschließt, sich für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

 

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt, sich bei der Landesregierung und den Landtags­fraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

 

Der Integrationsrat bittet den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt sich lan­desweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Bereits in den Jahren 2007-2009 hat der Landesintegrationsrat unter dem Motto „Wo ich lebe, will ich wählen“ mit DGB, LIGA der Wohlfahrtsverbände und Landesjugendring eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.

 

In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert, in den Räten von 31 Kommunen gab es positive Ratsbeschlüsse.

Auch der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 13.09.2007 eine entsprechende Initiative des Integrationsrates unterstützt und den Bürgermeister beauftragt, die Landesregierung darüber zu unterrichten.

 

Warum jetzt eine neue Kampagne?

 

Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landes­verfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Politische Parti­zipation“ fand am 01. September 2014 statt.

 

Dabei wurde auch das Thema „Kommunales Wahlrecht“ angesprochen und von mehreren der eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegrationsrat, die Erweiterung des Auftrages dieser Kommission um das Themenfeld „Kommunales Wahlrecht“ gefordert.

 

Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass es möglich wird, eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung zu erreichen, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten zum Inhalt hat.

 

Eine Einführung dieses Rechts bezogen nur auf NRW ist nach Ansicht von Experten möglich.