Antrag der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) vom 16.04.2013 auf Erteilung einer Genehmigung einer wesentlichen Änderung betreffend der Modernisierung und Erweiterung der Aufbereitungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kamen stimmt den nunmehr geplanten Änderungen des Betriebs des Wertstoffhofes
(Zeiten siehe auch Sachverhalt und Begründung) sowie der Aufbereitungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG zu.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) betreibt einen Standort in Kamen Heeren-Werve, der ursprünglich als Inertstoffdeponie genehmigt worden war. Weitere abfallwirtschaftliche Einrichtungen werden dort seitdem über von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betrieben. Die GWA will im vorliegenden Antrag die Abfallarten der am Standort betriebenen Aufbereitungsanlage um Holz, Holzspäne, Holz-Sperrmüll, Spanplatten, Furniere, Metalle, Alu, Eisen, Stahl und gemischte Metalle erweitern. Die max. Gesamtkapazität für Aufbereitung bzw. Behandlung von Abfällen soll unverändert bei 130.000 t/Jahr bleiben.
Neben der Erweiterung der Abfallarten soll es auch bauliche Veränderungen sowohl an der Aufbereitungsanlage als auch am Wertstoffhof geben.
Bauliche Veränderungen Aufbereitungsanlage
• Randeinfassungen der Betriebsfläche durch Anfahr- und Lagerwände
• Lärm. und Sichtschutzwall am westl. Rand, 4 bis 4,5 m hoch
• Verlängerung der asphaltierten Deponiestraße
• Erweiterung der vorh. Asphaltfläche, ca. 8.700 qm als Verkehrs- und Lagerfläche
• Errichtung Altholzlager und -umschlag, ca. 700 qm Asphaltfläche durch Wände abgegrenzt
• Errichtung Altmetalllager und -umschlag, ca. 900 qm Asphaltfläche durch Wände abgegrenzt
• Offene Lagerboxen und Schüttbunker, zur Annahme von Inputmaterialien und Lagerung von Zwischen- und Fertigprodukten
• Neue Maschinentechnik zur Optimierung und Flexibilisierung der Wertstofftrennung
Bauliche Veränderungen Wertstoffhof
• offener Schüttbunker von ca. 300 qm auf ca. 700 qm
• Errichtung einer neuen Schüttbunkeranlage für die Bereitstellung von Biomasseprodukten (z.B. Rindenmulch) und mineralische Produkte (z.B. Sand, Kies, Split)
• Erneuerung der vorh. Verkehrsflächen
• Änderung und Optimierung der verkehrlichen und betrieblichen Abwicklung im Eingangsbereich, möglichst weitgehende Trennung zwischen privaten und gewerblichen Anlieferungen durch
- Ausweitung der Fahrspur
- Ausbau des Betriebsgebäudes
- Errichtung einer zweiten Brückenwaage
Laut Antrag bzw. Gutachten des TÜV-Nord werden nach Umsetzung des Genehmigungsantrages die behördlich vorgegebenen Lärmimmissionsgrenzwerte in jedem Falle eingehalten.
Entscheidend für die Auswirkungen des Antrages auf das Verkehrsaufkommen ist der Umstand, dass die aktuell genehmigte Durchsatzleistung der Aufbereitungsanlage mit 130.000 t/a unangetastet bzw. unverändert bleibt.
Rein rechnerisch ergeben sich für die Aufbereitungsanlage bei vollständig ausgeschöpfter Durchsatzleistung durchschnittlich folgende mögliche Verkehrsströme:
a) Anlieferungen (z.B. Bauschutt, Baustellenabfälle):
130.000 t/a
---------------- = 35 FZ/d
15t/FZ x 250 d/a
b) Abholungen (z.B. Recycling-Baustoffe)
130.000 t/a
---------------- = 26 FZ/d
20t/FZ x 250 d/a
c) Anlieferungen und Abholungen in Summe
= 61/FZ/d
Gem. Gutachten des TÜV sind unzulässig hohe Lärmimmissionen nicht zu erwarten. Betrachtet wurden alle Aktivitäten (Aufbereitungsanlage und Wertstoffhof) unter Beachtung der veränderten Betriebszeiten.
Die nach Umsetzung des Vorhabens vom Standort ausgehenden Geruchskonzentrationen werden ebenso gering bleiben wie zuvor.
Es kommt zu keiner Zunahme der vom Standort ausgehenden Staubemissionen im Vergleich zur Ist-Situation. Vielmehr sollen Primär- und Sekundärmaßnahmen der Verhinderung und Verminderung der Staubentstehung und -ausbreitung eher eine Verbesserung der Lage bewirken.
Es kommt zu keiner signifikanten nachteiligen Veränderung hinsichtlich der Abwassermengen und – qualitäten.
Im Rahmen der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg soll eine Anpassung der geplanten Öffnungs- und Betriebszeiten erfolgen, verbunden mit dem Ziel, einerseits die Serviceangebote des Wertstoffhofes für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie andererseits Belastungen für Anlieger im Umfeld der Anlage als auch der Bewohner der Zu- und Abfahrtswege zu reduzieren. Die Betriebs- und Öffnungszeiten sollen wie folgt angepasst werden:
Betriebszeiten für die Aufbereitungsanlage
mo – fr 7.00 bis 18.30
sa 7.00 bis 14.30
Öffnungszeiten für die Aufbereitungsanlage
mo – fr 7.00 bis 20.00
sa 7.00 bis 16.00
Betriebszeiten für den Wertstoffhof
mo – fr 7.00 bis 18.30
sa 7.00 bis 14.00
Öffnungszeiten für den Wertstoffhof
mo – fr 9.00 bis 18.30
sa 9.00 bis 14.00
Zur weiteren Information ist als Anlage die den Fraktionen übersendete Synopse zu den wesentlichen Positionen zum Antrag der GWA beigefügt.